Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.73
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Nein, ich weiß es eben auch nicht und das
ist ja der Grund, warum ich hier ein
Problem habe.
Jetzt komme ich überhaupt erst zum
Kernpunkt. Ich frage mich, ob die Möglichkeit, die sich die Stadtgemeinde Innsbruck
in der jetzigen Beschlussformulierung
vorbehalten möchte, sozusagen das
Stimmverhalten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), die 51 % Eigentümer werden soll, mitzubestimmen durch
eine vertragliche Vereinbarung gegen
zumindest beide Eigentümer gleichzeitig
machen zu wollen bzw. zu dürfen, den
Bestimmungen des Gesetzes überhaupt
noch entspricht.
Das Gesetz geht davon aus, dass man
den Querverbund - die Ergebnisabführung
in die konsolidierte Konzernbilanz - nur
machen darf, wenn man dieses Unternehmen beherrscht. Beherrscht man ein
Unternehmen, wenn man nominell zu
51 % Eigentümer ist, aber mit den
anderen 49 % Eigentümern schriftlich ein
Vetorecht eingeräumt hat? Ich weiß es
nicht. Wenn ich ein böses Finanzamt
wäre, würde ich anfangen zu zweifeln.
Sind das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck im Ernst die Herrscher in
diesem Unternehmen, wenn sie freiwillig
unterschrieben haben, dass die 49 % bei
den strategischen Entscheidungen
mitreden dürfen? Das ist eine der Fragen,
die ich gerne vorher geklärt hätte. Diese
Fragen wurden aber nicht erklärt, weil der
Akt am 20.10.2008 geschrieben, am
22.10.2008 im Stadtsenat behandelt
wurde und am 23.10.2008 per Nachtrag
im Gemeinderat auf die Tagesordnung
gekommen ist. Da ist für mich schlicht und
ergreifend Sendepause.
So offen ich für jeden Vorschlag bin,
gerade in Zeiten wie diesen, auch nur fünf
Cent im Querverbund zusätzlich zu
akquirieren, weigere ich mich bei der
Abstimmung die Mitverantwortung für
etwas zu übernehmen, was vorher drei
Monate in irgendwelchen Schubladen
gelegen ist und dann zwischen Montag,
dem 20.10.2008 und Donnerstag, dem
23.10.2008 entschieden werden muss.
Wie StRin Mag.a Schwarzl schon gesagt
hat, hat es bei anderen großen wirtschaftlichen Entscheidungen eine andere
GR-Sitzung 23.10.2008
Vorgangsweise gegeben. Jetzt möchte
man uns - ich behaupte die Mehrheit des
Gemeinderates - auf diese Art und Weise dumm sterben lassen. Drei Monate liegt
der Akt irgendwo unter irgendwelchen
Decken und jetzt soll er binnen drei Tagen
beschlossen werden. Bei dieser Vorgangsweise lehne ich die Mitverantwortung ab.
Man kann von mir wirklich viel an Mitdenken, Konstruktivität usw. erwarten, aber
uns für diesen Quantensprung zwischen
49 % und 51 % direktem öffentlichem
Eigentum an einem sensiblen Unternehmen drei Tage Zeit zu geben, um die
Mitverantwortung zu übernehmen, halte
ich für einen Witz. Hier stimme ich nicht
mit und deshalb enthalten wir uns der
Stimme. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen)
StRin Mag.a Schwarzl: Warum wir uns der
Stimme enthalten, haben wir hinlänglich
erklärt. Ich bitte noch einmal zu klären, wie
es rechtlich hinsichtlich des Körperschaftssteuergesetzes aussieht, wenn wir
die Stimmenmehrheit der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) brauchen,
um sie an das Veto von Land Tirol und
Stadt Innsbruck in der Generalversammlung gesetzlich zu binden.
Wenn das rechtlich möglich ist, bitte ich
eindringlich, mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und mit dem Land
Tirol noch einmal darüber zu reden, ob die
Bindung in der Generalversammlung
wirklich der wesentliche Ort ist.
Jene, die im Aufsichtsrat der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) sitzen,
wissen, dass die Geschäftspolitik des
Flughafens nicht in der Generalversammlung, sondern im Aufsichtsrat gemacht
wird.
Wir haben es dann mit einer Aktiengesellschaft zu tun, die mehrheitlich den
Aufsichtsrat dominiert. Ich habe a priori
kein Misstrauen gegen die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), aber wir
haben dort keine großen Einflussmöglichkeiten. Wenn wir irgendwie einen Einfluss
auf die geschäftlichen Entscheidungen,
die von strategischer Relevanz sind, bei
der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) haben wollen, dann müssen wir
Einspruchsmöglichkeiten im Aufsichtsrat