Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.463
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über 2.000 Kinderessen zu produzieren, am Wochenende hingegen gar
keine.
Abendessen: WH Hötting:
130
WH Pradl:
420
WH Saggen:
270
WH Reichenau: 150
WH Lohbach:
130
(allesamt gerundete Werte)
Frage 8:
Wie viele dieser Mahlzeiten werden für die BewohnerInnen der Heime (Wohn- und
Pflegeheime) zubereitet?
Antwort:
Insgesamt ca. 1.000 Mittagessen und 1.000 Abendessen analog der Anzahl
der HeimbewohnerInnen.
Frage 9:
Wie viele Mahlzeiten werden für andere Institutionen (Mittagstisch Schulen/Kindergarten/Horte usw.) oder für Essen auf Rädern (oder andere Sozialeinrichtungen) zubereitet?
Antwort:
Der Rest – also ca. 100 Abendessen und ca. 1.700 Mittagessen.
Frage 10:
Welcher €-Betrag steht der Küche pro BewohnerIn pro zubereiteter Mahlzeit als
Wareneinsatz zur Verfügung? (pro Mahlzeit oder pro Tag/Früh, Mittag, Abend,
Jause/Kuchen, falls Unterschied zwischen Wohn- und PflegeheimbewohnerInnen
bitte um Angabe)
Antwort:
Es wird pro Küche ein Jahresbudget festgelegt und dieses nicht unmittelbar
auf Tage und Mahlzeiten heruntergebrochen. Die Budgets könnten jedoch
wie folgt aufgesplittet werden: Frühstück ca. € 1,--, Mittagessen ca. € 2,50
und Abendessen ca. € 1,50. Es handelt sich hier um Nettobeträge und sämtliche Waren werden zu Großhandelspreisen eingekauft.
Frage 11:
Gibt es bei der Höhe des zur Verfügung stehenden €-Wareneinsatzes pro Mahlzeit einen Unterschied, ob diese für den Mittagstisch in Schulen oder für die BewohnerInnen von Wohn-und Pflegeheimen zubereitet werden? Wenn ja, bitte um
Details.
Antwort:
Der Wareneinsatz für MittelschülerInnen wird in etwa gleich gesehen wie der
Wareneinsatz für HeimbewohnerInnen. Für Volksschulkinder (80 %) und Kindergarten und Krippenkinder (50 %) wird er portionsgrößenbedingt geringer
bemessen.
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