Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.463

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
über 2.000 Kinderessen zu produzieren, am Wochenende hingegen gar
keine.
Abendessen: WH Hötting:

130

WH Pradl:

420

WH Saggen:

270

WH Reichenau: 150
WH Lohbach:

130

(allesamt gerundete Werte)

Frage 8:

Wie viele dieser Mahlzeiten werden für die BewohnerInnen der Heime (Wohn- und
Pflegeheime) zubereitet?

Antwort:

Insgesamt ca. 1.000 Mittagessen und 1.000 Abendessen analog der Anzahl
der HeimbewohnerInnen.

Frage 9:

Wie viele Mahlzeiten werden für andere Institutionen (Mittagstisch Schulen/Kindergarten/Horte usw.) oder für Essen auf Rädern (oder andere Sozialeinrichtungen) zubereitet?

Antwort:

Der Rest – also ca. 100 Abendessen und ca. 1.700 Mittagessen.

Frage 10:

Welcher €-Betrag steht der Küche pro BewohnerIn pro zubereiteter Mahlzeit als
Wareneinsatz zur Verfügung? (pro Mahlzeit oder pro Tag/Früh, Mittag, Abend,
Jause/Kuchen, falls Unterschied zwischen Wohn- und PflegeheimbewohnerInnen
bitte um Angabe)

Antwort:

Es wird pro Küche ein Jahresbudget festgelegt und dieses nicht unmittelbar
auf Tage und Mahlzeiten heruntergebrochen. Die Budgets könnten jedoch
wie folgt aufgesplittet werden: Frühstück ca. € 1,--, Mittagessen ca. € 2,50
und Abendessen ca. € 1,50. Es handelt sich hier um Nettobeträge und sämtliche Waren werden zu Großhandelspreisen eingekauft.

Frage 11:

Gibt es bei der Höhe des zur Verfügung stehenden €-Wareneinsatzes pro Mahlzeit einen Unterschied, ob diese für den Mittagstisch in Schulen oder für die BewohnerInnen von Wohn-und Pflegeheimen zubereitet werden? Wenn ja, bitte um
Details.

Antwort:

Der Wareneinsatz für MittelschülerInnen wird in etwa gleich gesehen wie der
Wareneinsatz für HeimbewohnerInnen. Für Volksschulkinder (80 %) und Kindergarten und Krippenkinder (50 %) wird er portionsgrößenbedingt geringer
bemessen.

Seite 3 von 5