Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.99
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bezieht, wurde sie im Zuge dieses
Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet.
Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B4/1, Hötting - West, Bereich des
gewidmeten Baugebietes nördlich der
Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße
und Hocheggweg, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B4, Hötting - West, Bereich des
gewidmeten Baugebietes nördlich der
Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße
und Hocheggweg, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
56.
55.
III 4535/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B4/1, Hötting West, Bereich des gewidmeten
Baugebietes nördlich der
Schneeburggasse, zwischen
Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und
Hocheggweg, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich wird Einspruch gegen die Art und
Weise der Festlegungen im Bebauungsplanentwurf erhoben, sowie der Antrag um
Erhöhung der Bebauungsdichte gestellt.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Dem Einspruch kann teilweise entsprochen werden, deshalb wird der Beschluss
des Bebauungsplanes mit verkleinertem
Planungsbereich empfohlen.
GR-Sitzung 23.10.2008
III 9567/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B22, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Innrain, Josef-Hirn-Straße und Herzog-Siegmund-Ufer (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B9, Zeichn. Nr. 3749),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Da sie sich inhaltlich aber auf den
Ergänzenden Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B22/1 bezieht, wurde sie im Zuge
dieses Ergänzenden Bebauungsplanes
bearbeitet. Somit liegen für den gegenständlichen Entwurf keine inhaltlichen
Einwendungen vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B22, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Innrain, Josef-HirnStraße und Herzog-Siegmund-Ufer
(teilweise als Änderung des Bebauungs-