Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.100
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planes Nr. IN - B9, Zeichn. Nr. 3749),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.
58.
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B11/3, Wilten, Bereich Innrain 113 und 115 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI - B11/1, Zeichn. Nr. 3929),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
57.
III 9568/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B22/1, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen
Innrain, Josef-Hirn-Straße und
Herzog-Siegmund-Ufer (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B9, Zeichn.
Nr. 3749), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich wird im Wesentlichen Einspruch
gegen die Baugrenzlinie und die Höhenfestlegungen im Bebauungsplanentwurf
erhoben. Die Stellungnahme wurde im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt
und im Bauausschuss beraten.
Der Beschluss des Bebauungsplanes wird
empfohlen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B22/1, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Innrain, Josef-HirnStraße und Herzog-Siegmund-Ufer
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B9, Zeichn. Nr. 3749),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 23.10.2008
III 9573/2008
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B11/3, Wilten, Bereich Innrain 113
und 115 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B11/1, Zeichn. Nr. 3929),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
59.
III 8686/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B7, Höttinger Au,
Bereich zwischen Tiergartenstraße, Exlgasse, Uferstraße, Dr.Stumpf-Straße und Steinbockweg (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51/ch,
Zeichn. Nr. 3388), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 33 Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist
verspätet eingetroffen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Der Großteil der Stellungnahmen bezieht
sich auf verkehrstechnische Belange. Auf
Grund der umfangreichen Stellungnahmen, insbesondere zum Ausbau des
Mitterweges, konnten bis jetzt nur die
verkehrstechnischen Festlegungen des