Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.106

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- 797 -

Ski VeranstaltungsGesmbH auftritt und
diese die entsprechenden Unterlagen
noch nicht an die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) weitergegeben habe.
In Beantwortung einer erneuten dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen im
Juli 2008 wurde mitgeteilt, dass die
Erlösaufstellung aus Veranstaltungen
seitens der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) stets "irrtümlich"
von der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
und nicht vom Veranstalter (Austria Ski
Nordic GesmbH) eingefordert worden sei.
Die Erlösaufstellung sei jedoch mittlerweile
am 9.7.2008, also zwei Tage nach
Einbringung der Anfrage der Innsbrucker
Grünen und einen Tag vor der Sitzung des
Gemeinderates, eingelangt. Daraus geht
hervor, dass in den Jahren 2006 und 2007
von der Austria Ski Nordic GesmbH
jeweils ein Bergiselspringen als Veranstaltung mit entgeltlichem Eintritt stattgefunden hat.
Welche Erlöse daraus von der Austria Ski
Nordic GesmbH lukriert und gemäß
Mietvertrag von der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) vorgeschrieben wurden, konnte zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht gesagt werden
(Eintreffen der Erlösaufstellung wie gesagt
am Tag vor der Sitzung des Gemeinderates).
Da mittlerweile mehr als drei Monate
vergangen sind, ergeben sich folgende
Fragen, um deren Beantwortung die Frau
Bürgermeisterin ersucht wird:
1.1 Wie hoch waren die Eintrittserlöse der
Austria Ski Nordic GesmbH aus den
beiden Bergiselspringen
(2006/2007)?
1.2 Welcher Betrag wurde seitens der
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) gemäß Mietvertrag
der Austria Ski Nordic GesmbH vorgeschrieben?
1.3 Wann erfolgte die Vorschreibung?
1.4 Wurde der Betrag seitens der Austria
Ski Nordic GesmbH bereits beglichen?
Der Mietvertrag zwischen der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) und
GR-Sitzung 23.10.2008

Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) sieht des
Weiteren vor:
"Sollte die Mieterin (Bergisel BetriebsgesmbH {BBG}) das Stadion an einen
Veranstalter zum Zwecke der Durchführung einer öffentlich zugänglichen
Veranstaltung überlassen, so hat die
Mieterin (Bergisel BetriebsgesmbH {BBG})
den Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten, dass der Veranstalter 5 % der
Eintrittserlöse, abzüglich der Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe direkt an die Stadt Innsbruck
bezahlt. Zu dem Zweck hat der Veranstalter die erforderliche Mitteilung an die Stadt
Innsbruck, p. a. Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG), zu machen, die
anhand der Berechnungsgrundlage für die
Vergnügungssteuer die 5 %ige Erlösbeteiligung ermittelt und in dieser Höhe an den
Veranstalter eine Rechnung ausstellt. Die
Mieterin (Bergisel BetriebsgesmbH {BBG})
ermächtigt die Stadt Innsbruck, vertreten
durch die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), ihre diesbezüglichen
Forderungen gegen den Veranstalter
direkt geltend zu machen."
Demnach hat die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) andere Veranstalter (wie
eben die der Austria Ski Nordic GesmbH)
ausdrücklich zu verpflichten, 5 % ihrer
Eintrittserlöse an die Stadt Innsbruck zu
bezahlen und zu diesem Zweck die
erforderliche Mitteilung an die Stadt
Innsbruck zu machen.
Offenbar jedoch erfolgte eine derartige
verpflichtende Information seitens der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) an die
Austria Ski Nordic GesmbH bzw. Mitteilung der Austria Ski Nordic GesmbH an
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) erst anlässlich der
öffentlichen Debatte im Umfeld der
Anfragen der Innsbrucker Grünen am
9.7.2008.
Und das, obwohl die Austria Ski Nordic
GesmbH ja nicht irgendein Veranstalter
ist, den zu verpflichten besonders
schwierig wäre, sondern so wie die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) Teil des
Österreichischer Skiverband (ÖSV)Konglomerates ist - mit gleichem Firmensitz und teilweiser Personalidentität.