Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.129

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- 820 -

Mag.a Pitscheider und Mag. Fritz,
beide e. h.
Innsbrucker SchülerInnen, bei denen
Wohnort und Schule zu nah beieinander
liegen, bekommen keine SchülerInnenfreifahrt. Es gibt für sie keine Möglichkeit, am
Nachmittag zu Sportstätten, Musikschule
oder unterschiedlichen Vereinsaktivitäten,
die nicht in unmittelbarer Wohnortnähe
liegen, zu einem günstigen Pauschalpreis
zu gelangen.
Innsbrucker SchülerInnen mit Freifahrtausweis haben die Möglichkeit, für
monatlich € 8,-- auf die Kernzone aufzuzahlen (Kompakt-Ticket). Damit können
sie auch nachmittags unabhängig vom
Schulort aus ihren Freizeitaktivitäten zu
einem günstigen Pauschalpreis nachkommen.
Um dieses Dilemma aufzuheben und
SchülerInnen Mobilität unabhängig von
den Eltern zu bieten und sie bei ihren
Freizeitaktivitäten zu unterstützen, gibt es
in Wien die so genannte "Nachmittagsbildungskarte". Diese ist von Montag bis
Samstag ab 13.00 Uhr gültig, an Sonnund Feiertagen ganztägig und kostet
€ 6,--.
Ein Manko hat diese Karte, denn sie kann
nur in Kombination mit der Zusatzmonatskarte (ebenfalls € 6,--) erstanden werden
und das heißt: € 12,-- im Monat. Trotzdem
ist das ein sehr günstiges Angebot, das
zur Entlastung des Familienbudgets
beiträgt.
Das Wiener Modell ist auch für die Stadt
Innsbruck interessant. Die "Nachmittagsbildungskarte" steht nicht im Konflikt mit
der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt,
sodass keine negativen Auswirkungen auf
die Zahlungen des Bundes zu befürchten
sind.
Soweit damit SchülerInnen von der AutoMobilität mit Hilfe der Eltern auf ÖffiMobilität umsteigen, würde dies zusätzliche Einnahmen ohne zusätzliche Grenzkosten bedeuten, da diese Fahrten
ohnehin in der Schwachlastzeit unternommen würden; solche Fahrten würden
steigende Auslastung ohne Zusatzkosten
und damit Netto-Deckungsbeiträge für die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bringen.
GR-Sitzung 23.10.2008

Soweit damit bisherige KäuferInnen von
ermäßigten Einzel-, Tages- oder Vierfahrtenkarten auf ein billigeres Angebot
umsteigen, wäre allerdings ein Einnahmenausfall die Folge. Es könnte aber
durchaus der Fall sein, dass die positiven
und negativen Faktoren einander aufwiegen und die ganze Aktion "aufwandsneutral" sein könnte.
Allerdings: Auch wenn dies nicht der Fall
sein sollte, wäre ein allfällig nötiger
städtischer Zuschuss - unserer Vermutung
nach, eher in sehr geringer Höhe - eine
sinnvolle Investition für eine sowohl
familienfreundliche als auch umweltfreundliche sanfte Mobilität und auch für die
Gewinnung zukünftiger - vollzahlender Fahrgäste.
In formeller Hinsicht regen wir an, diesen
Antrag dem Stadtsenat zur Erledigung
zuzuweisen.
68.3

I-OEF 150/2008
Kranebitter Allee, Nebenfahrbahn im Norden der Giessensiedlung, Verordnung eines
Fahrverbotes oder/und einer
Wohnstraße zwecks Reduktion
des Dauerparkens (StRin Mag.a
Schwarzl)

StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen prüfen, ob
im Bereich Giessensiedlung, Nebenfahrbahn zwischen den Objekten Kranebitter
Allee 15 und 83 bzw. Ing.-Sigl-Straße
-

durch Verordnung eines Fahrverbotes
ausgenommen AnrainerInnen bei der
Einfahrt vom Fischerhäuslweg

-

oder/und durch Verordnung einer
Wohnstraße

eine Reduktion des Parkplatzsuchverkehrs
bzw. des Dauerparkens möglich ist.
Mag.a Schwarzl e. h.
Die genannte Nebenfahrbahn im Norden
der Giessensiedlung ist derzeit eine
Einbahn, befahrbar in Fahrtrichtung Osten
vom Fischerhäuslweg aus. Diese Straße
dient eigentlich nur der Zufahrt zu den