Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.160
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Negative
CHF-Kursentwicklung
Kursverlust
Im Nachhinein betrachtet, war die CHF-Kursentwicklung für die IVB
ungünstig. In Bezug auf die Rückzahlung des nominalen Kreditbetrages
(abzgl. der bei Kreditaufnahme angefallenen Transaktionsgebühren)
durch die im Jahr 2007 getätigten Kredittilgungen errechnete die Kontrollabteilung
einen realisierten
Kursverlust
in
Höhe
von
ca. € 673,85 Tsd.
Negative
Zinsentwicklung
Insgesamt hält die Kontrollabteilung betreffend die Zinsausstattung der
beiden ursprünglichen CHF-Kredite fest, dass im Nachhinein betrachtet
die Vereinbarung von 7- und 10-jährigen Fixzinssätzen aufgrund des in
der Folge gefallenen CHF-Geldmarktzinsniveaus unvorteilhaft war. Weiters konnte, ausgehend von den vereinbarten Fixzinssätzen, der definitiv
vorhanden
gewesene
Zinsvorteil
zwischen
CHFund
€-Geldmarktzinsniveau zumindest während der Dauer der Fixzinsperioden nicht genutzt werden.
Laufzeitverlängerung
In Form der ursprünglichen Kreditverträge waren durch die jährlichen
Kredittilgungen Kreditlaufzeiten bis Mitte 2002 bzw. Ende 2000 vorgesehen.
Aufgrund
der
für
Kreditrückzahlungen
ungünstigen
CHF-Kursentwicklung sind die vertragsgemäßen Kredittilgungen über
(kurzfristige) CHF-Barvorlagen finanziert worden, wodurch die anfänglich vereinbarten Kreditlaufzeiten letztlich bis ins Jahr 2007 bzw. 2008
prolongiert wurden.
Rückzahlung(en)
2007
Hinsichtlich der im Jahr 2007 vorgenommenen teilweisen Abdeckungen
hält die Kontrollabteilung fest, dass der Rückzahlungszeitpunkt im Hinblick auf das zum Tilgungstermin vorherrschende CHF-Kursniveau
nachträglich betrachtet nach Meinung der Kontrollabteilung absolut
korrekt war. Lediglich Ende 1996/Anfang 1997 wäre es aus kurstechnischer Sicht noch vorteilhafter gewesen, die CHF-Kredite zu tilgen, was
lt. erhaltener Auskunft aufgrund der bestehenden Fixzinsvereinbarungen bzw. der in den Kreditverträgen nicht verankerten Kündigungsmöglichkeiten für die IVB nicht durchführbar war.
Reaktion im
Anhörungsverfahren
In ihrer Stellungnahme stimmte die IVB den Ausführungen der Kontrollabteilung zu und betonte nochmals, dass naturgemäß in einer
nachträglichen Betrachtung die optimalen Zeitpunkte leichter zu eruieren sind als im Vorhinein. Gleichzeitig wurde von der IVB angemerkt,
dass zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme(n) auch die Stadt Innsbruck
und die IKBAG CHF-Kreditverträge abgeschlossen haben. Außerdem
wurde von der IVB darauf hingewiesen, dass die Rückzahlungen der
CHF-Barvorlage(n) abhängig von Zahlungen der Gesellschafter waren.
5 ÖPNV-Vertrag
Beschlussfassung
ÖPNV-Vertrag 2008 bis
2015
Zl. KA-06120/2008
Nach Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der involvierten
Gesellschaften bzw. Vorberatungen im Stadtsenat hat der Gemeinderat
der Landeshauptstadt Innsbruck am 24.4.2008 den Vertragsentwurf
des Nahverkehrsdienstleistungs- und –finanzierungsvertrages (ÖPNVVertrag) 2008 bis 2015 einstimmig beschlossen. Die Stadt Innsbruck,
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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