Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.162
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Bestellerprinzip
Für eine weitere Ausweitung des Dienstleistungsangebotes wurde das
Bestellerprinzip im ÖPNV-Vertrag verankert. Demnach werden zusätzliche Verkehrsleistungen, die nach Art und Umfang erheblich sind, nur
insoweit realisiert, als die anfordernde Gebietskörperschaft oder ein
dritter Besteller bereit sind, die hieraus entstehenden Fehlbeträge vollständig abzugelten.
Finanzbedarf
Der Finanzbedarf für die Jahre 2008 bis 2015 wurde aus den Daten der
Operativen Planung der IVB für die Jahre 2007 bis 2011, die bis zum
Jahr 2015 fortgeschrieben worden ist, ermittelt und erreicht in der gesamten Vertragslaufzeit (1.1.2008 bis 31.12.2015) ein Volumen von
€ 144,3 Mio.
Finanzierungspartner
Neben den drei eingangs genannten Vertragspartnern (Stadt Innsbruck, IKBAG und IVB) sind außerdem auch noch das Land Tirol und
der Bund in diesen Vertrag als Finanzierungspartner involviert. Die Art
und Höhe der Transferzahlungen der Finanzierungspartner für die Leistungen der IVB sind im Pkt. 7.2 des ÖPNV-Vertrages 2008 bis 2015
festgeschrieben.
Zusatzvereinbarungen
Die Vertragsteile waren sich darüber einig, dass in den ersten vier Jahren keine Valorisierung erfolgen wird. Ab dem Jahr 2012 erhält die IVB
allerdings jährlich eine 2 %ige Inflationsabgeltung.
Die Vertragsparteien vereinbarten zudem, dass die IVB in verantwortlicher Anwendung ihrer handelsrechtlichen Tarifautonomie, betriebswirtschaftlich notwendige und marktpolitisch verträgliche Tarifanpassungen
schrittweise und kontinuierlich realisieren wird.
Bestellung zusätzlicher
Leistungen 2008
Im Rahmen des nunmehr modifizierten und prolongierten ÖPNVVertrages wurden von der Stadtgemeinde Innsbruck die folgenden zusätzlichen (Verkehrs-)Leistungen im betraglichen Ausmaß von insgesamt € 578.000,00 bestellt:
•
„Ergänzende Netzleistungen“ betreffend die Linien J, T und eine
neue Nightliner-Linie zur Erschließung der Höttinger Au
Jahreskosten insgesamt € 300.000,00
•
„Linienanpassung“ der Straßenbahnlinie 3 „infolge Fußgängerzone
nördl. Maria-Theresien-Straße
Jahreskosten € 190.000,00
•
Schuttledienste für Sportveranstaltungen sowie für sonstige Veranstaltungen (Bergsilvester, Speed-Marathon usw.)
Jahreskosten
€ 88.000,00
Die Kontrollabteilung verifizierte das Zustandekommen der Auftragssummen bzw. die Kostenkalkulationen für die ergänzenden Netzleistungen (Linie J, T und Nightliner neu) und für die geänderte Linienführung der Straßenbahnlinie 3.
Zl. KA-06120/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
12