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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.165

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In Bezug auf den auf der Homepage der IVB bereitgestellten Fahrplan
der Straßenbahnlinie 3 bemängelte die Kontrollabteilung, dass dieser
nicht der aktuellen Streckenführung entsprach. Mittlerweile steht der
den aktuellen Gegebenheiten angepasste Fahrplan zum Download bereit.
Kostenkalkulation

Im ÖPNV-Vertrag wurden für diese Schleifenfahrt anhand von 30.000
Jahreskilometern und 4.300 Personalstunden jährliche Kosten in Höhe
von € 190.000,00 vereinbart. Die prüfungsrelevanten Unterlagen zeigten, dass für die gegenständliche Fahrtstreckenanpassung anfänglich
Jahreskosten in Höhe von € 120.000,00 veranschlagt worden sind, wobei die IVB in diesem Zusammenhang davon ausging, dass die Strecke
weiterhin mit der unveränderten Anzahl von fünf Straßenbahngarnituren bedient wird. Aufgrund der durch die geänderte Streckenführung
negativen Auswirkungen auf die Umlaufzeit wurde letztendlich eine
weitere Straßenbahngarnitur zur Bedienung der Linie 3 bereitgestellt.
In puncto Kilometerleistung und Personalstunden stellte die Kontrollabteilung Differenzen von + 11,2 % bzw. + 6,2 % fest, was sich in der
Kostenkalkulation mit einem Betrag von € + 14.000,00 auswirkt.

Kalkulationssätze
Straßenbahnlinie 3

Zur Kostenermittlung wurde ein variabler Kilometerkostensatz in Höhe
von € 2,25 pro Km bzw. ein Personalkostenstundensatz in Höhe von
€ 28,08 pro Std. verrechnet. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass der
verrechnete Personalkostenstundensatz in keinem Zusammenhang mit
dem Stundensatz für StraßenbahnfahrerInnen steht, sondern sich
rechnerisch aus dem internen Verrechnungssatz für DieselbusfahrerInnen (€ 18,72) zuzüglich eines 50 %igen Überstundenzuschlages ergibt.
Der aus der Kostenrechnung ableitbare Wert für eine StraßenbahnfahrerInnenpersonalstunde würde weitaus höher liegen.

Zusammenfassende
Bemerkungen
Abweichungen in
Jahreskilometern und
-personalstunden
Empfehlung

Die Verifizierung der für die Kostenberechnung maßgeblichen Jahreskilometer und –personalstunden führte in allen vier Fällen zu teilweise
erheblichen Abweichungen. Der zuständige Leiter der Abteilung Planung argumentierte die festgestellten Differenzen in der Weise, dass
die für eine anfängliche Kostenkalkulation verwendeten Werte auf Basis
von groben Schätzungen und nicht anhand von detaillierten Planungen
im zur Verfügung stehenden Verkehrsplanungssystem ermittelt worden
seien. Die Kontrollabteilung bemerkte jedoch auch, dass die aufgezeigten Divergenzen teilweise auf schlichte Rechenfehler zurückzuführen
sind. Aus diesem Anlass empfahl die Kontrollabteilung, bei künftigen
Leistungserweiterungen für eine Kostenkalkulation auf versierteres Datenmaterial zurückzugreifen.

Anhörungsverfahren Stellungnahme IVB

Im Anhörungsverfahren erklärte die IVB in ihrer Stellungnahme, dass
die Anfragen der Stadtgemeinde Innsbruck an die IVB zunächst hinsichtlich Taktintervall, Betriebszeiten und Betriebstage in der Regel
unbestimmt wären. Daher könne das Mengengerüst in einem ersten
Schritt nur grob geschätzt werden und seien die daraus resultierenden
Kosten somit nur als Abschätzung zu sehen. In der Detailplanung bzw.

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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