Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.182
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Hauptmietzinsabrechnung zurückverrechnet werde. Der Stadt Innsbruck entstünde gemäß Stellungnahme kein finanzieller Nachteil.
Die seitens der IIG genannte Abrechnungsdifferenz von rd. € 66.000,00
konnte nicht bestätigt werden. Eine seitens der Kontrollabteilung erstellte Übersicht der Errichtungskosten erbrachte eine Abrechnungssumme von rd. € 1,76 Mio. netto, was (hinsichtlich der Transferzahlungen) eine Abrechnungsdifferenz von rd. € 240.000,00 ergab. Wenn ein
bereits abgerechnetes Projekt in Nachhinein Korrekturen solchen Ausmaßes bedarf, ist die Vorgangsweise der Abrechnung jedenfalls zu hinterfragen. Die Sichtweise, dass mit der gegenständlichen Vorgangsweise kein finanzieller Nachteil einherging, kann nicht geteilt werden. Dies
insbesondere deshalb, da die genannten Missstände der Abrechnung
durch eine Prüfung der KA augenscheinlich wurden, zu deren Zeitpunkt
die Endabrechnung seitens der IIG bereits erfolgt war.
Internes Kontrollsystem, Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf einen BeGemeinderatsbeschluss richt des Jahres 2006, in welchem der IIG gegenüber die Empfehlung
ausgesprochen wurde, mehr Augenmerk auf die Schnittstelle Technik Buchhaltung zu legen, die Baukonten einer Nachkontrolle zu unterziehen sowie zusätzliche Kontrollmechanismen zu installieren. Im Gemeinderat wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass seitens der
Gesellschaft ein internes Kontrollsystem zu installieren war, um die im
Bericht aufgezeigten Mängel hintanzuhalten. In einer Anfang Dezember
2006 stattgefundenen Aufsichtsratssitzung der IIG wurden durch den
Geschäftsführer die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen erläutert
und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen. So waren hinkünftig die
Rechnungen durch einen zweiten Sachbearbeiter zu prüfen und die
Baukonten quartalsweise zwischen Technik und Rechnungswesen einer
Abgleichung zuzuführen. Weiters erfolge die Installierung eines FacilityManagement-Programms, welches eine Einsichtnahme der angewiesenen Rechnungen seitens der Technik ermögliche und somit die tatsächliche Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge für die Rechnungsprüfung kontrollierbar mache.
In der Stellungnahme der IIG wurde angeführt, dass mit der Neuinstallation dieses EDV-Programms künftig Abstimmungsdifferenzen zwischen Rechnungswesen und Technik ermöglicht würden und die quartalsweisen Abgleichungen der Baukonten auch weiterhin durchgeführt
würden. Den Maßnahmen der Geschäftsführung werde insofern nachgekommen, dass einerseits durch fachliche Weiterentwicklung der
Sachbearbeiter im Rechnungswesen, als auch durch die in Kürze in
Betrieb gehenden EDV- Maßnahmen greifen.
Die auf einem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober 2006 basierenden
Maßnahmen wurden durch den Geschäftsführer Anfang Dezember
2006 dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Kenntnis gebracht. Zum
Zeitpunkt der gegenständlichen Prüfung, also 1,5 Jahre später, wurde
das diesbezüglich genannte Programm noch nicht verwendet und dementsprechend war die Problematik an der Schnittstelle Technik - Rechnungswesen in unveränderter Weise noch immer evident. Aus Sicht der
Zl. KA-07144/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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