Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.184
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Technik - Rechnungswesen die nötige Beachtung zu kommen zu
lassen.
6 Baudurchführung
Bauleitung, ÖBA
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl. örtlicher Bauaufsicht wurden durch Mitarbeiter der IIG wahrgenommen.
Seitens der Baufirma wurden die erbrachten Leistungen in Bautages-,
Regieberichten und Aufmassblättern festgehalten. Nach Fertigstellung
von Gewerken wurden Schlussabnahmen mit den jeweiligen Firmen
durchgeführt und dabei die mangelfreie Übernahme festgehalten. Die
Übernahmeprotokolle, Tages- und Regieberichte waren unterfertigt und
lückenlos im Bauakt enthalten.
Baustellenkoordination
Die Bauarbeiten wurden gem. BauKG vorangekündigt und ein Baustellenkoordinator bestellt. Der SiGe-Plan und die Baustellenordnung lagen
vor, jedoch waren die Protokolle der Baustellenbegehungen im Bauakt
nicht enthalten. Es schien lediglich ein Eintrag in einem Tagesbericht
auf, in welchem über keinerlei Beanstandungen berichtet wurde. Zu
diesem Zeitpunkt war die Baustelle bereits beinahe ein halbes Jahr in
Betrieb. Auf Nachfrage wurde von dem mit der Koordination betrauten
Ingenieurbüro mitgeteilt, dass es krankheitsbedingt verabsäumt wurde
die Protokolle zu verfassen. Das Ingenieurbüro und die Bauleitung bestätigten jedoch mehrere stattgefundene Baustellenbegehungen, lediglich die Protokolle wären nicht verfasst worden. Die Auflagen gem.
BauKG waren somit erfüllt, jedoch empfahl die Kontrollabteilung zukünftig jedenfalls die Einforderung dieser Protokolle, was seitens der
Bauleitung auch zugesagt wurde.
7 Kosten - Abrechung
Vergleich Beauftragung
und Abrechnung
Ein Vergleich der beauftragten mit den abgerechneten Kosten erbrachte in Summe eine gute Übereinstimmung. Bei den einzelnen Gewerken
traten Mehr- wie auch Minderkosten auf, welche sich durch dementsprechende Mehr- bzw. Minderleistungen erklärten. Summiert über alle
Gewerke liegt die Abrechnungssumme lediglich 1,3 % über jener der
Beauftragung und ist somit jedenfalls im akzeptablen Bereich.
Endabrechnung –
Eine seitens der Kontrollabteilung erstellte Gesamtkostenübersicht (inkl.
Abrechnungsdifferenzen Planungs- und Nebenleistungen) erbrachte, unter Berücksichtigung
(und dementsprechender Bereinigung) jener Kosten, welche der Instandhaltung des Schulgebäudes zuzurechnen waren, eine Endabrechnungssumme von € 1.759.053,86. Im Gegensatz dazu erbrachte die
seitens der IIG erstellte Zusammenstellung der Gesamtkosten eine
Endabrechnungssumme von € 1.998.456,43. Der aus diesen beiden
Abrechnungssummen resultierende Differenzbetrag von € 239.402,57
wäre aus Sicht der Kontrollabteilung an die Stadt zu retournieren, da
die Kosten für Instandhaltungsarbeiten nicht über die Transferzahlungen des Hallenneubaus abzurechnen waren.
Zl. KA-07144/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
8