Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.24
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- 301 -
Die Sache hat insofern eine gewisse Relevanz, weil wenn man
sich den Gesellschaftsvertrag ansieht, dann stellt man fest, dass beim Land
Tirol sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat
eine solche Mehrheit gegeben ist, dass die Stadt Innsbruck jeweils überstimmt werden kann. Die einzigen Punkte, die laut Gesellschaftsvertrag einer Dreiviertel-Mehrheit und damit sozusagen auch der Zustimmung der
Stadt Innsbruck bedürfen, betrifft die Änderung des Gesellschaftsvertrages,
Erhöhung des Stammkapitals, die Zustimmung, Übertragung und Teilung
eines Geschäftsanteiles und die Auflösung der Gesellschaft.
Mir ist nicht klar, Frau Bürgermeisterin, woher du die Aussage
triffst, dass die Bestellung der Intendanz, des Geschäftsführers und des
Budgets eine Dreiviertel-Mehrheit notwendig hat. Ich habe das nirgends
herauslesen können. Ich bitte diesbezüglich um Aufklärung oder allenfalls
um Ergänzung des Gesellschaftsvertrages. Das sind aber doch wesentliche
Punkte, die man im Gesellschaftsvertrag, wenn er fertig mit diesen Ergänzungen ausformuliert ist, noch einmal im Gemeinderat beschließen sollte,
bevor die Unterzeichnung erfolgt.
Das ist jetzt, so wie der Akt vorliegt, nicht Teil der Beschlussfassung. Ich glaube auch, dass diese Änderungen notwendig sind. Ich bin
im Übrigen auch der Meinung, dass die Beteiligungen von Gesellschaften
an anderen Unternehmungen bzw. die Gründung von Gesellschaften etwas
ist, das der Zustimmung der Stadt Innsbruck bedarf. Man stelle sich vor,
das ist eine vom Land Tirol allein dominierte Gesellschaft. Das Land Tirol
könnte Kultureinrichtungen außerhalb der Stadt Innsbruck einfach in diese
Gesellschaft aus vielleicht durchaus sinnvollen Synergieeffekten einbringen, aber die Konsequenz hinsichtlich des Finanzschlüssels wäre damit
nach dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag von der Stadt Innsbruck nicht
beeinflussbar. Das sind Entscheidungen, die die Gesellschafterversammlung bzw. der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit treffen können. Wenn
das so bliebe, wie es jetzt im Gesellschaftsvertrag vorgelegt wird, dann
heißt es, dass die Stadt Innsbruck zwar 45 % des gesamten Abganges zahlt,
aber nahezu 0 % Einfluss auf diese Gesellschaft hat. Das ist teilweise in
Geschäftsbereichen der Fall, die weit über das hinausgehen, was wir sozu-
GR-Sitzung 31.3.2005