Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf
- S.55
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Wir wissen alle, dass man mit den Bankinstituten eine ganz andere Verhandlungsbasis hat, wenn die Haftung der Stadt Innsbruck gegeben ist. Es
geht darum, für die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
gleiche oder sogar bessere Konditionen zu erwirken. Man kann argumentieren, dass man sich einerseits etwas dynamischer bewegen kann, während
andererseits die Stadt Innsbruck mit ihren finanziellen Mitteln dahinter
steht.
12.
IV 4290/2003
Verein "Sonnenland", Gemeinnützige Vereinigung für
ältere Menschen, Übernahme des Altenwohnheimes
Weingartnerstraße 129 und 131 durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) und Betriebsübernahme durch die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
4.2.2004:
1. Das bisherige Verhandlungsergebnis gemäß Grundsatzvereinbarung
vom 31.10.2003, welche bis auf das Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten von allen Teilen unterfertigt ist, wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
2. Das Rechtsgeschäft mit dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten
wird ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Stadtgemeinde Innsbruck stellt die notwendigen Finanzierungsmittel in der Höhe von zirka € 1.064.420,-- durch eine Kapitalzufuhr an die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) wie folgt zur Verfügung:
- für den Grundkauf vom Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten
einen Betrag in der Höhe von € 568.580,--;
- für den Erwerb der beiden Superädifikate vom Verein "Sonnenland", Gemeinnützige Vereinigung für ältere Menschen, einen Betrag in der Höhe von € 450.000,--;
- zuzüglich eines Betrages in der Höhe von zirka € 45.840,-- für die
dabei insgesamt anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr.
GR-Sitzung 26.2.2004