Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.23

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- 387 -

kehrspolitik zu betreiben, halten wir für
eine mäßig intelligente Veranstaltung.
Die Infrastruktur der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ingesamt
könnte für andere verkehrspolitische Verbesserungen das Geld dringender benötigen. Das hat aber nicht die Stadt Innsbruck, sondern andere, wie die Republik
Österreich und die europäische Gemeinschaft, zu entscheiden.
Wir als Mandatarinnen und Mandatare der
Stadt Innsbruck werden die einzelnen Verträge, so wie sie vorliegen, pflichtgemäß
danach beurteilen, ob sie Schaden von
der Stadt abwenden bzw. wie in diesem
Fall Kommunalsteuereinnahmen der Stadt
Innsbruck nützen.

13.

Stadtgemeinde Innsbruck, Zuschuss an die Innsbrucker Soziale Dienste GesmbH (ISD) zur
Finanzierung der Unterbringung
von maximal 25 Personen in der
Seniorinnen- und Seniorenresidenz Veldidenapark
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt einem Zuschuss an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) zur Finanzierung der Unterbringung von maximal 25 Personen in der
Seniorinnen- und Seniorenresidenz
Veldidenapark zu. Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich € 350,-pro Person. Dies unter der Voraussetzung, dass die pflegebedürftigen
Personen ihren Hauptwohnsitz in
Innsbruck haben und in die Pflegebedürftigkeit der Stufe 3 oder höher eingestuft werden.

2.

Der Zuschuss beträgt für das
Jahr 2012 maximal € 52.500,--. Bis
zum Widerruf der Vereinbarung zwischen Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) und
der Seniorinnen- und Seniorenresidenz Veldidenapark wird die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt, die
notwendigen finanziellen Mittel im
städtischen Budget zu berücksichtigen.

3.

Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit
im Jahre 2012 für die Vp. 1/429000757750 (laufend Transferzahlung Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD}, Veldidena) in
Höhe von € 52.500,-- genehmigt.

4.

Mit der finanziellen Abwicklung wird
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, beauftragt.

Wir werden diesem Vertrag und ähnlichen
Verträgen selbstverständlich zu stimmen.
Ich möchte aber schon bitten, dass das
nicht als grundsätzliches ja zum Brenner
Basistunnel (BBT) verstanden wird.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
4.7.2012 (Seite 386) wird angenommen.
12.

IV 5560/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Vereinbarung über die Aufteilung
der durch den Bau des Erkundungsstollens Innsbruck - Ahrental anfallenden Kommunalsteuer zwischen den betroffenen
Gemeinden

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck erteilt der Vereinbarung über die Aufteilung
der durch den Bau des Erkundungsstollens Innsbruck - Ahrental angefallenen
Kommunalsteuer zwischen den Gemeinden Lans, Patsch sowie der Stadt Innsbruck in der vorgelegten Fassung seine
Zustimmung.

IV 5569/2012

Bei diesem Thema geht es darum, dass
die Stadt Innsbruck für 25 Plätze im Veldidenapark den auswärtigen Zuschlag als
Investitionskostenbeitrag übernimmt. Wir
haben durch Verhandlungen bei der BeGR-Sitzung 12.7.2012