Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.53
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gungssteuer im Zuge eines Subventionsansuchens erlassen werden kann.
Lange haben wir überlegt, ob die Veranstaltung den Kriterien eines Konzertes
entspricht. Diese open Air Veranstaltung
hat gezeigt, dass diese Grenze von
4.000 Besucherinnen und Besuchern nicht
ganz einfach handzuhaben ist. Im Zuge
der Budgetberatungen werden wir im Finanzausschuss oder/und im Ausschuss
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus, noch
einmal über dieses Thema sprechen.
Die damalige Vorlage des Stadtsenates
hätte gelautet, dass grundsätzlich bei Veranstaltungen mit nicht mehr als
4.000 zahlenden Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die vorgeschriebene Vergnügungssteuer refundiert
wird. Diesen Punkt haben wir aus dem
Beschluss gestrichen, weil wir nicht einen
derartigen Beschluss, sondern eine
grundsätzliche Änderung der Haushaltssatzung mitbeschließen wollten. Das ist
gesondert zu überlegen, weil es auch darum geht, dass auf der anderen Seite die
Einnahmen im Budget fehlen.
Beim Subventionsansuchen der Lindner &
Delazer Concert GesmbH geht es um
einen Nachtragskredit von € 125.700,--.
16.
IV 5905/2012
Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG), vertreten durch
den Geschäftsführer Vettorazzi
Bernhard, Stiftgasse Nr. 19/1,
Veranstaltung "innsbruck@night" am 5.10.2012,
Grundüberlassung sowie Genehmigung verlängerter Öffnungszeiten für den Einzelhandel
Platzl, in der Herzog-Friedrich-Straße, am
Landesmuseumsvorplatz sowie am Marktplatz.
Die Aufbauarbeiten beginnen für die lange
Shoppingnacht am Freitag den 5.10.2012
ab 7.00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am
Freitag, den 5.10.2012 von 17.00 Uhr bis
23.30 Uhr. Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach Beendigung der
Veranstaltung bzw. am Samstagmorgen
bis spätestens 10.00 Uhr.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich, zudem übernimmt die Stadt Innsbruck
die kostenlose Endreinigung durch die
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb.
Der Veranstalter hat alle notwendigen, für
die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen (insbesondere
jene nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung)
rechtzeitig zu erwirken, sowie die Haftung
und die Kosten in diesem Zusammenhang
zu übernehmen.
Die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, wird mit der vertraglichen Regelung
beauftragt.
Weiters spricht sich die Stadt Innsbruck im
Sinne des Ansuchens der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG) für eine
Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im
Rahmen dieser Veranstaltung am Freitag,
den 5.10.2012 bis 23.00 Uhr aus.
Antrag des Stadtsenates vom 4.7.2012:
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich
um ein Produkt aus dem Markenbildungsprozess mit dem Schwerpunkt "Handelsstandort Innsbruck". Das war das Resultat
einer Arbeits- bzw. Projektgruppe aus dem
Markenbildungsprozess. Die Arbeitsgruppe hatte sich zum Ziel gesetzt, den Handelsstandort Innsbruck, trotzdem, dass er
floriert in Abstimmung mit den Wirtschaftstreibenden zu einem noch besseren Standing auch außerhalb der Stadt Innsbruck
zu führen.
Die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer Bernhard Vettorazzi,
Stiftgasse Nr. 19/1, 6020 Innsbruck, für die
Durchführung der Veranstaltung "innsbruck@night", die im Eigentum der Stadt
Innsbruck befindlichen Grundflächen in
der Maria-Theresien-Straße, am Wiltener
Letztes Jahr fand zum ersten Mal die
shopping-night statt. Damals war es wirklich erfreulich, dass sich die verschiedensten Wirtschaftsbereiche, aber vor allem die
verschiedensten Handelsstandorte angefangen beim Einkaufszentrum West bis
zum Einkaufszentrum DEZ, bis hin zum
Shopping-Center Sillpark, Innenstadt und
Kaufhaus Tyrol, an einen Tisch gesetzt
Beschluss (einstimmig):
GR-Sitzung 12.7.2012