Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.58

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ven vorstellig wurden, um einen Umbau,
einen Neubau oder eine Sanierung finanziert zu bekommen, war unsere Forderung, den Betrieb auf ganzjährige und
ganztägige Betreuung inklusive Mittagstisch auszubauen. Das ist uns auch in diesem Fall gelungen.
Aufgrund dieser Forderungen haben wir
auch jetzt in Pradl einen ganz guten privaten Anbieter, der auch genau diese drei
Kriterien in Zukunft erfüllen wird. Ich glaube da kann man sich dann als Pradlerin
bzw. Pradler sehr freuen.
Beschluss (einstimmig, bei einer Stimmenthaltung von GR Mag. Stoll zu Punkt 1.;
1 Stimme):
Die Subventionsansuchen werden gemäß
Beilage genehmigt.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
GR Wanker referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 28.6.2012:
23.

KA 1445/2012
Bericht über die stichprobenartige Prüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck

GR Wanker: Die Schwerpunkte der
durchgeführten Prüfung bezogen sich vorrangig auf den rückblickend betrachteten
Entstehungsprozess der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), Bemerkungen zum
Tätigkeitsbereich verbunden mit einer
Darstellung von wesentlichen, gesetzlichen Grundlagen, die personelle Ausstattung samt Ausbildungserfordernissen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Abbildung in der städtischen Kostenrechnung, eine Einschau betreffend der abgewickelten Verwaltungsstrafverfahren des
Jahres 2011 mit Vergleichswerten aus
dem Jahre 2010 der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen.
Aus der Diskussion im Rahmen des Kontrollausschusses wurde ein einstimmiger
Antrag an den Gemeinderat formuliert.

GR-Sitzung 12.7.2012

Der Kontrollausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat:
Die Empfehlung der Kontrollabteilung,
unter allfälliger Mitwirkung der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, und/oder externer Gutachterinnen und Gutachter
und/oder Bundesdienststellen (beispielsweise Bundesministerium für Inneres,
Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst)
zu prüfen, ob der in der Praxis tatsächlich
bestehende Außenauftritt der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG)-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einklang mit
den Abgrenzungskriterien des Artikels
78 d Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz
(BVG) steht, soll umgesetzt werden und
dazu soll der Gemeinderat den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung beauftragen.
GR Hitzl: Vorab möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) für die
Arbeit und die Leistungen danken, die sie
das gesamte Jahr erbringen. Dies wird leider nicht von allen geschätzt. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) machen die
Arbeit zum Wohle der Innsbruckerinnen
und Innsbrucker und zum Wohle der Stadt
Innsbruck.
Im Bericht sind mir einige Punkte aufgefallen, aber zuerst möchte ich die Ausbildung
nennen. Wenn man sieht, wie viel vielfältige, verschiedene Aufgaben die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) das ganze
Jahr bewältigen muss und für wie viele
Aufgaben sie dabei detailliert verantwortlich ist, muss ich sagen, dass mir die
Grundausbildung im Ausmaß von
160 Stunden zu gering ist.
Wenn ich mir vorstelle, dass ein Exekutivbeamter eine dreijährige Ausbildung absolvieren muss und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur eine Ausbildungsdauer von 160 Stunden und eine Fortbildung von 72 Stunden erhalten, glaube ich,
dass diese Zeiten erhöht werden sollten
bzw. müssen. Dies auch zum Schutze der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es hat sich herausgestellt, dass eine Prüfungsverordnung erstellt werden muss. Ich
glaube, dass dies bereits in Arbeit ist. Diese muss genau enthalten, was, wie und
warum etwas durchgeführt wird. Wie sieht