Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.64
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scheidungen herbeiführen, damit endlich
auch Sicherheit für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter dieser Gruppe hergestellt
wird. Sie wandeln tatsächlich auf diesem
schmalen Grad, dass sie irgendwann
letztendlich für ihr Einschreiten auch belangt werden können. Sehenden Auges
kann das eine Dienstgeberin bzw. ein
Dienstgeber so nicht hinnehmen.
Ich habe deshalb einen Ergänzungsantrag
zum Antrag des Kontrollausschusses vorbereitet, der wie folgt lautet:
Die Frau Bürgermeisterin wird aufgefordert, im Sinne einschlägiger Beschlüsse
des Gemeinderates respektive beim Bund
zu erwirken, dass endlich die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Einrichtung
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
als vollwertiger Wachkörper hergestellt
werden.
Die Frau Bürgermeisterin möge bis zum
Jahresende dem Gemeinderat schriftlich
über die von ihr diesbezüglich unternommenen einschlägigen Aktivitäten einschließlich deren Ergebnisse zur Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise berichten.
Mag. Dr. Platzgummer e. h.
Es gibt bereits Beschlüsse des Gemeinderates aus dem Jahr 2010, wo GR Haager
genau so etwas verlangt hat. Dort hätte
man schon eine Entscheidung in diese
Richtung betreiben müssen. Das wurde
meiner Ansicht nach nicht konsequent getan.
Man sieht dann, ob eine Möglichkeit vorhanden ist, die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) rechtlich so abzusichern,
dass sie ein Wachkörper in diesem Sinne
wird. Wenn das nicht möglich ist, dann
sollten wir aber zurück zu den Wurzeln
gehen. Es steht dem Gemeinderat frei,
dass wir gleich entscheiden, ob wir zu den
Wurzeln zurückkehren möchten. Ich glaube aber nicht, dass das so rasch möglich
ist, denn so etwas würde sich extrem mit
dem von der Frau Bürgermeisterin geforderten Festnahmerecht sowie mit den
Vorschlägen, Überlegungen und Aussagen der anderen Fraktionen spießen.
Wir vertreten durchaus die Meinung, dass
wir in der Stadt Innsbruck diese Gruppe
benötigen und möchten sie dorthin entwiGR-Sitzung 12.7.2012
ckeln, dass sie rechtssicher mit allen Konsequenzen einschreiten kann. Dazu benötigt es, entsprechende Ausbildung und
Ausrüstung. Das beinhaltet dieser Ergänzungsantrag.
GR Haager: Wir sind mit diesem Bericht
der Kontrollabteilung genau dort gelandet das habe nicht nur ich, sondern auch AltBgm. Dipl.-Ing. Sprenger gefordert -, nämlich am Boden der Tatsachen.
So wie die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) jetzt besteht, dürfen wir diese nicht
haben. Dieser Meinung war ich immer.
Man kann Menschen nicht irgendwo hineintreiben, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt. Das ist passiert, denn von Seiten
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
wurde zum Beispiel die Gewerbeordnung
vollzogen, wofür wir nicht zuständig sind.
Das ist Sache der Bundespolizei. Auch für
die Überwachung der Sperrstunde usw.
sind wir nicht verantwortlich.
Ich könnte eine Reihe von Aufgaben aufzählen, wo man sich dieser Leute bedient
hat, da die Polizei - aus welchen Gründen
immer - gesagt hat, dass sie es nicht mehr
machen kann oder will. Wir dürfen aber
keinen Wachkörper haben. Die Quintessenz kann nur sein, dass entweder die
Bundespolizei diese Aufgaben komplett
übernimmt oder wir einen Wachkörper
aufstellen, wie es in der Stadtgemeinde
Hall in Tirol der Fall ist.
Ich verstehe die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) nicht und weiß nicht, wo ihr Problem liegt. Hätte die Kandidatin der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) die Bürgermeister-Stichwahl in Hall in Tirol gewonnen, hätte es dort eine Stadtpolizei
gegeben. Ich verstehe daher dieses Problem nicht, wenn dies in der Bundesverfassung verankert liegt.
Wo liegt der Unterschied? Es ist für die
Stadt Innsbruck und die Statutarstädte
eine extreme Benachteiligung, dass wir
keinen Wachkörper haben dürfen. Jede
andere Gemeinde in Österreich kann das.
Ich möchte von Euch wirklich den Unterschied hören, denn Eure diesbezügliche
Haltung ist jetzt nicht mehr nachvollziehbar.
Es wird nichts Unmögliches verlangt, sondern nur eine auf dem Boden der Verfas-