Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.534
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(zu Punkt 66.2)
1
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
GERECHTES
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April 2020
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1
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsei
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Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria - Theresien - Straß e 18, 6020 Innsbruck
www .gerechtes-innsbruck . at
E- Mail: office @ gerechtes- innsbruck .at
Bürgermeister der Stadt Innsbruck
im Hause
Hiermit erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürger meister der Stadt Innsbruck eine Anfrage bzgl. Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt zu richten. Die Eingabe der Anfrage erfolgt aufgrund der besonderen Umst ä nde
bzw. der derzeit gültigen Rechtslage aufgrund der Pandemie COVID19 per E -Mail direkt an den Bürgermeister bzw. in weiterer Folge bei der nä chsten stattfindenden
regulären Gemeinderatssitzung gem äß Innsbrucker Stadtrecht bzw. Gesch ä ftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates.
Begr ündung:
Lt. eigener Aussendung vom 10. April 2020 (Innsbruck informiert ) hat sich die Innsbrucker Stadtregierung nach wortw örtlich zwei Videokonferenzen ( ? ?? ) gestern und
heute einhellig für den r ö schen Baustart in der Altstadt ausgesprochen. Ab Juni 2020
sollen bis zum Sommer 2021 schrittweise die Leitungen in der Altstadt erneuert wer den, vor allem die teilweise über 100 Jahre alten Trinkwasserleitungen.
Die Maßnahme wird von der Innsbrucker Stadtregierung zusä tzlich damit medial gerechtfertigt, dass man sinngemäß mit Hauseigent ümern, Unternehmern und Mietern
in der Altstadt die Vorverlegung diskutiert habe, und man auf ein dementsprechend
positives Feedback zur ückgreifen k önne.
Diesen Aussagen stehen medial kolportierten Meinungen von Unternehmern der Alt stadt und der Wirtschaftskammer ( der Interessenvertretung) entgegen, welche unisono eine Vorverlegung der Baustelle kritisch betrachten, sodass man man annehmen muss, dass deren Expertenmeinungen f ür die Innsbrucker Stadtregierung in der
politischen Entscheidungsfindung zum wiederholten Male nicht ber ücksichtigt wer-
den.
Ebenso ist es demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass der Innsbrucker Gemeinderat in seiner Gesamtheit keinerlei Einfluss auf die Entscheidung bzgl. Vorverlegung