Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.75
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wurde auf Seite 21 des Berichtes der Kontrollabteilung erwähnt. Dort sind die Zahlen zu lesen, auf die ich gleich noch einmal zurück komme.
sein. Daraus leitet sich auch manches ab
und daher ist das für mich überhaupt keine
Frage. Wir können diesbezüglich aber
unterschiedlicher Meinung sein.
Wir hatten letztes Jahr schon so eine Diskussion, die heute nur in einem Nebensatz
angesprochen wurde. Es geht genau um
den Kern der Sache, wofür die Polizei zuständig bzw. nicht zuständig ist. Das betrifft die ortspolizeilichen Verordnungen.
Wir müssten daher aus dem Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) die
Möglichkeit der ortspolizeilichen Verordnungen herausnehmen. Wenn diese nicht
kontrolliert werden, dann sind sie auch
nicht zu machen. Wir müssen uns nicht in
die eigene Tasche lügen.
Es ist von einem Juristen, der mir nicht
bekannt war, im Zuge der Diskussion im
Österreichischen Rundfunk (ORF) die Anfrage gestellt worden, wie eine Lösung aus
seiner Sicht und Beurteilung herbeigeführt
werden könnte. Dieser Jurist meinte, dass
man bei einem konkreten Fall vor den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gehen müsste, um dies aufzuzeigen.
Auf Seite 21 des Berichtes der Kontrollabteilung sind die Zahlen angeführt. Man
sieht, dass die Fälle bzw. Meldungen bei
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
in den letzten Jahren stark angestiegen
sind. Im Jahr 2005 gab es 587 Meldungen
von Bürgerinnen bzw. Bürgern und
1.876 Meldungen von der Polizei. Wenn
man immer glaubt, dass diese Zahl vernachlässigt werden kann, dann muss man
sich nur den Großteil der Einsätze ansehen. Die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) wurde in sehr vielen Fällen der
Lärmbelästigungen kontaktiert.
Ich möchte daher das Gebiet abstecken,
in dem die Bürgerinnen und Bürger unglaublich froh sind, dass sie jemanden anrufen können. Es ist nett, zu sagen, dass
wir die Polizei fordern. Aber vielleicht ist
die Polizei "überqualifiziert", um auch kleineren Dingen nachzukommen. Dazu darf
ich hinsichtlich der Ausbildung später noch
etwas ausführen Wir sollten uns einmal
vor Augen führen, für welche Dinge die
Polizei tagtäglich im Einsatz ist und wofür
sie eigentlich zuständig wäre.
Hinsichtlich der Uniformierung kann ich die
Meinung von GRin Mag.a Yildirim überhaupt nicht teilen, aber ich habe diesbezüglich einen anderen Zugang. Ich bin hier
eher pingelig, weil es stört, wenn ich in
eine Schule gehe und mich nicht einmal
erkenne, wer die Schülerinnen bzw. Schüler oder die Lehrerinnen bzw. Lehrer sind.
Die Würde eines Amtes oder in diesem
Fall eines Organs der öffentlichen Aufsicht
hat etwas und das soll auch so erkennbar
GR-Sitzung 12.7.2012
Im Bericht der Kontrollabteilung wird erwähnt, dass zwei Fälle anhängig waren,
die dann auch gelöst werden konnten. Im
Verhältnis von den Einsätzen zu den Beschwerden spricht es eine eindeutige
Sprache für die Korrektheit und für das
Auftreten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Für diese Anforderung ist
die vorhandene Ausbildung und Schulung
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ausreichend.
Ich möchte noch einmal bitten, die Unterscheidung der Aufgabenbereiche zwischen Polizei und Mobiler Überwachungsgruppe (MÜG) wahrzunehmen. Die Aussage, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) die gleiche Schulung benötigen wie
die Polizei, weil sie sonst schlechter geeignet wären, kann ich nicht nachvollziehen.
GR Wallasch kann uns das inhaltlich sicher sehr gut erläutern. Die Polizei benötigt von den Gesetzesbestimmungen und
der Strafverfolgung her viel umfassendere
Schulungen als die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), die einen anderen Aufgabenbereich haben. Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) entlastet die Polizei
maßgeblich und wesentlich. Soweit es mir
bekannt ist, funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) sehr gut.
Ich hoffe, dass wir bei der Sicherheitsenquete auch die Erfahrungsberichte hören,
damit wir wissen, wie die Zusammenarbeit
stattfindet.
Die Bedeutung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) ist im Bericht der