Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.86

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36.

III 6129/2012

37.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO - B3, Rossau, Bereiche
Langer Weg - Trientlgasse (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B11 und Nr. AM - B17),
gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B19, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au Nr. 22
(als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA - B5
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist ein
sehr wichtiges Projekt in der Rossau. Der
geforderte Vertrag liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RO - B3, Rossau, Bereiche Langer Weg/Trientlgasse (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM - B11
und Nr. AM - B17), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

III 6130/2012

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B19, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au Nr. 22 (als Änderung
der Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. HA - B5 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
38.

III 6133/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B5, Pradl, Bereich westlich der Olympiahalle,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier wird ein
sehr schönes und hoffentlich gut strukturiertes Projekt zur Verwirklichung kommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:

GR-Sitzung 12.7.2012