Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.87
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Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B5, Pradl, Bereich
westlich der Olympiahalle, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
39.
III 2672/2012
Flächenwidmungsplan Nr. AM F39, Amras, Bereich südlich Amraser-See-Straße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich Grünzug Amras - Pradl Reichenau (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. AM - F1,
Nr. AM - F6, Nr. AM - F18, Nr. AM
- F22, Nr. AM - F25 und Nr. AM F31), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im
Original bei.
Eine Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf die kürzlich bereits beschlossene Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AM - Ö30.
Es wird die Befürchtung geäußert, die
Freifläche zwischen IKEA und Amras-Dorf
würde Stück für Stück verbaut werden. Die
Stellungnahme wurde im Zusammenhang
mit der oben genannten Änderung "Nr. AM
- Ö30" ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten.
In der zweiten Stellungnahme wird auf die
Kenntlichmachung und Darstellung von
übergeordneten Verkehrswegen hingewiesen. Eine entsprechende Ergänzung
wurde als zusätzlicher Hinweis in der Legende des Planes eingefügt, bedingt jedoch keine neuerliche Auflage.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
GR-Sitzung 12.7.2012
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AM - F39,
KG Amras, Bereich südlich Amraser-SeeStraße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich Grünzug Amras - Pradl Reichenau (als teilweise oder gänzliche
Änderung der Teilflächenwidmungspläne
Nr. AM - F1, Nr. AM - F6, Nr. AM - F18,
Nr. AM - F22, Nr. AM - F25 und Nr. AM F31), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
40.
III 2677/2012
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. OD - Ö29, Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Inn und An-der-Lan-Straße
Nrn. 26a und 28, (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen, eine weitere (mit 400 Unterstützungserklärungen) verspätet, eingelangt.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Im Wesentlichen sprechen sich die Einschreiterinnen bzw. Einschreiter gegen die
Umwidmung der gegenständlichen Fläche
und der damit verbundenen Bebauung der
Grünfläche mit einem Pflegeheim aus und
fordern die Beibehaltung der derzeitigen
Situation und Nutzung als Park. Darüber
hinaus wurde in einer Stellungnahme auf
die erforderlichen Abklärungen hinsichtlich
des Hochwasserschutzes hingewiesen.
Alle Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten. Die vorgebrachten
Aspekte, insbesondere auch die Interes-