Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.91
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hat. Leider hat bei den Namen die Adresse gefehlt, allerdings kann ich sagen, dass
diese 194 Unterschriften aus dem Olympischen Dorf stammen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.inKrammer-Stark; 1 Stimme,
gegen FPÖ; 3 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012 (Seite 452) wird angenommen.
41.
III 2678/2012
Flächenwidmungsplan Nr. OD F2, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Schützenstraße ab
Einmündung An-der-Lan-Straße,
Inn und Rumer Gemeindegrenze
(als teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch, Nr. 80/gr,
Nr. 80/jp), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen, eine weitere (mit 400 Unterstützungserklärungen) verspätet, eingelangt.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. in Kopie bei.
Es wird auf den Bericht zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO)
Nr. OD - Ö29 hingewiesen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. OD - F2,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Schützenstraße ab Einmündung An-derLan-Straße, Inn und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne
Nr. 80/ch, Nr. 80/gr, Nr. 80/jp), gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 12.7.2012
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
42.
III 2679/2012
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. OD - B5,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen Schützenstraße ab der
Einmündung An-der-Lan-Straße,
Kugelfangweg und Inn (teilweise
als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B1, Nr. OD - B2,
Nr. OD - B2/1, Nr. OD - B3 und
Nr. 5 at), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen, eine weitere (mit 400 Unterstützungserklärungen) verspätet, eingelangt.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. in Kopie bei.
Inhaltlich beziehen sie sich auf die gleichzeitig vorgelegten Änderungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. OD - Ö29 und Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F2. Es wird auf den Bericht
zum Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. OD - Ö29 hingewiesen.
Darüber hinaus gab es keine inhaltlichen
Stellungnahmen zum gegenständlichen
Plan, weshalb der Beschluss erfolgen
kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Bebauungsplan Nr. OD - B5, Olympisches Dorf, Bereich zwischen Schützenstraße ab der Einmündung An-der-LanStraße, Kugelfangweg und Inn (teilweise
als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD
- B1, Nr. OD - B2, Nr. OD - B2/1, Nr. OD B3 und Nr. 5/at), gemäß § 56 Abs. 1 und 2