Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.97

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- 461 -

Dringlichkeit, so ist der Antrag in der gleichen Sitzung des Gemeinderates in Verhandlung zu ziehen. Es ist nur ein Antrag
von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern eingebracht, daher lasse ich jetzt
über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.
StR Gruber: Zur Geschäftsordnung! Dieses Vorgehen, das Du, Frau Bürgermeisterin, gerade beschrieben hast, sehe ich
durchaus als geschäftsordnungskonform.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht
um 21.45 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen um 21.55 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.
52.

Behandlung eines eingebrachten
dringenden Antrages

52.1

I OEF 63/2012
Sozialer Wohnbau, Erhebung der
städtischen Grundstücke (GRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

Mehrheitsbeschluss (gegen TSB;
1 Stimme):
Dem von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 460) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Zu Punkt 49.
Behandlung von dringenden
bzw. nicht zeitgerecht eingebrachten Anträgen hinsichtlich
der Dringlichkeit nach der neuen
Geschäftsordnung des Gemeinderates, Vorgangsweise, Grundsatzdiskussion
StR Gruber: Zur Geschäftsordnung! Bei
vorstehend angeführtem Antrag ist sichergestellt, dass die Einbringung zeitgerecht
erfolgt ist. Wir haben diesem Antrag jetzt
die Dringlichkeit zuerkannt und über diesen Antrag wird dann abgestimmt.
Zudem will die Koalition einen durchaus
sinnvollen und zielführenden Antrag hinsichtlich der Wohnbauförderung unter dem
GR-Sitzung 12.7.2012

Tagesordnungspunkt "Einbringung von
Anträgen" einbringen. Ich möchte eine
Aufklärung diesbezüglich, damit ich weiß,
wie wir in Zukunft verfahren.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das habe ich
vorhin drei Mal erklärt.)
Das weiß ich Frau Bürgermeisterin. Du
hast aber auch gesagt, dass beim Klubobleuterat die ¾-Mehrheit festgestellt wurde.
Es wird nun der Antrag, der unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" eingebracht wird, als dringend behandelt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist absehbar.)
Ich möchte unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" auch
noch einen Antrag einbringen. Wir müssen
dann über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen. Es bleibt also dabei, dass
diese Anträge unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" abgestimmt werden, ob sie eine ¾-Mehrheit
bekommen oder nicht. Das wollte ich hinterfragen und feststellen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem
meine Erklärungen bisher nicht gefruchtet
haben, nehme ich mir jetzt die Zeit, dies
noch einmal zu erklären. Lieber
StR Gruber, ich darf Dir Folgendes erläutern: Es gibt die Bestimmung laut § 21 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates,
dass ein Antragsteller bzw. eine Antragstellerin die dringende Behandlung eines
Antrages verlangen kann, wenn dies eine
Angelegenheit betrifft, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt. Ein
solches Begehren ist mit dem Wortlaut
des betreffenden Antrages, der Begründung der Dringlichkeit und einem Bedeckungsvorschlag, wenn der Antrag einen
finanziellen Aufwand verursacht, welcher
im Haushaltsplan nicht oder nicht in dieser
Höhe festgesetzt ist, mindestens fünf
Werktage vor der Sitzung des Gemeinderates, in welcher der Antrag eingebracht
werden soll, der Bürgermeisterin schriftlich
mitzuteilen.
Das schließt auch aus, dass ein Poststempel um 24.00 Uhr reicht, sondern der
Antrag ist mir fünf Tage vor der Sitzung
des Gemeinderates schriftlich mitzuteilen.
Der Poststempel von Donnerstag,