Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.106

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- 470 -

che gewisse Tendenzen der Segregation
gibt. Frau Bürgermeisterin, ich möchte
Dich bitten, Dich an die Geschäftsordnung
zu halten und wenn ich etwas sage, das
nicht der Ordnung oder der Sache widerspricht, kannst Du mir das Wort nicht entziehen. Ich weiß schon, dass Dir die eine
oder andere Wortmeldung von mir nicht
gefällt. So lange ich nicht zur Sache oder
zu Ordnung einen Inhalt wiedergebe, der
in dem Hohen Haus der einen oder anderen Person nicht gefällt, kannst Du mir das
Wort nicht entziehen.
Ich werde das jetzt dabei belassen, denn
Du hast weder zwei Mal zur Sache noch
zur Ordnung gerufen. Ich lasse mir das
Wort nicht einfach entziehen, wenn ich
hier Fragen stelle und meine Meinung
kundtue. Ich bitte Dich hier sensibel vorzugehen, denn es ist auch keine Art, wenn
einem etwas nicht gefällt, immer den Saal
zu verlassen oder jemandem das Wort zu
entziehen. Frau Bürgermeisterin, nimm bitte zur Kenntnis, wenn ich die Ordnung verletze oder nicht zur Sache spreche, dann
nehme ich das nach zwei Ordnungsrufen
entgegen. Ich werde dann auch abstimmen lassen, ob ich weiterreden darf, aber
sonst nicht.
Ich nehme das heute, um die sommerliche
Frische nicht zu unterbrechen, zur Kenntnis. Ich bitte Dich, die Geschäftsordnung
des Gemeinderates einzuhalten. Meine
Fragen waren nicht unberechtigt. Wenn
ich will, kann ich diese Fragen fünf- oder
sechsmal stellen, bis die Antwort so ausreichend ist, dass jeder bzw. jede im Hohen Haus die Zusicherung hat, wie die
neue Geschäftsordnung des Gemeinderates auszulegen ist. Das ist eine wichtige
Entscheidung für die Demokratie in diesem Gemeinderat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
auch darauf noch einmal replizieren, wobei es langsam lächerlich wird. Ich habe
diesen Passus ausführlich mit dem Kopfschütteln von StR Gruber und
GR Grünbacher verlesen.
(StR Gruber: Darauf war es nicht bezogen.)
Du hast mir dann nicht zugehört. Du hast
mitten in Deiner Wortmeldung Dinge behauptet, die der Magistratsdirektor richtig
gestellt hat. Mir hast Du nicht geglaubt. Du
GR-Sitzung 12.7.2012

hast Dich zur Geschäftsordnung und nicht
zur inhaltlichen Debatte zu Wort gemeldet.
Bei einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung muss ich nicht zur Sache oder zur
Ordnung rufen. Bei so einer Wortmeldung
hat man sich zur Geschäftsordnung zu
melden. Vier- oder fünfmal die gleiche
Frage zu stellen, tut nichts zur Sache,
sondern wirft nicht unbedingt ein positives
Licht auf Dich.
(StR Gruber: Zur Geschäftsordnung!)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du behinderst hier 39 andere Personen. Wir haben
noch andere Wortmeldungen.
StR Gruber: Zur Geschäftsordnung! Ich
sage es noch einmal, dass ich niemanden
aufhalten will. Ich möchte, dass die Geschäftsordnung, die wir haben, auch eingehalten wird. Jetzt hast Du, Frau Bürgermeisterin, wieder etwas Falsches gesagt. Ich möchte jetzt nicht oberlehrerhaft
wirken, aber wenn Du jetzt auf die Wortmeldung zur Sache oder zur Ordnung
hinweist, dann bezieht sich das auf den
§ 12 der Geschäftsordnung des Gemeinderates …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du wirst gefilmt Franz!)
Das macht nichts Frau Bürgermeisterin.
Ich möchte, dass die Demokratie in dem
Hohen Haus eine Ordnung hat. Ich möchte, dass hier Meinungen, ob diese gefallen
oder nicht, auch angenommen werden.
Das ist mir ein Anliegen, tatsächlich nicht
nur in Form der Opposition, sondern auch
gegenüber allen Mandatarinnen und Mandataren in diesem Hohen Haus. Wenn hier
laut Geschäftsordnung des Gemeinderates Dinge für die Handhabung zu klären
sind, fühle ich mich manchmal in die Rolle
der Innsbrucker Grünen in der Vergangenheit versetzt und werde darauf aufmerksam machen.
Frau Bürgermeisterin, es tut mir Leid, aber
Du hast die Geschäftsordnung des Gemeinderates wieder falsch zitiert. Unter
§ 11 steht genau der Ruf zur Sache und
zur Ordnung. Das hast Du nicht gemacht
und dann kann man das Wort entziehen,
worauf ich noch eine Abstimmung verlangen kann.
Ich möchte die Sitzung jetzt nicht verlängern oder verzögern, sondern ich möchte