Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.538
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24. Ist es richtig, dass nach der Sanierung der Wasserleitungen, wie von
ihnen persö nlich beim Start des Bürgerbeteiligungsprozesses selbst ar gumentiert, die Stra ß en wieder versicherungstechnisch zugegraben und
erst dann von weiteren Unternehmen, welche für die Verlegung von
Glasfaserkabeln etc. zustä ndig sind, wieder aufgegraben werden mü ssen?
25. Ist es richtig, dass das kolportierte Ende der Baustelle 2021 nur die Sa nierung der Wasserleitungen durch die IKB betrifft, und mit einer Gro ß baustelle in der Altstadt 2022 und 2023 weiterhin zu rechnen ist ?
26. Wenn nein, warum wurde die Baustelle urspr ünglich f ür einen Zeitraum
von bis zu drei Jahren geplant ?
27. Ist es richtig, dass eine Baustelle es gegebenenfalls Passanten in der Alt stadt schwieriger macht aufgrund COVID 2019 voneinander Abstand zu
halten ?
28. Wenn nein, warum nicht ?
29. Wenn ja, warum wird die Baustelle trotzdem vorverlegt ?
30. Baustellen in diesem Ausma ß bedeuten immer Umsatzeinbu ß en für die
Wirtschaftstreibenden. Warum wird trotzdem die Baustelle vorverlegt,
zumal selbige bei höherer Kundenfrequenz f ür die Wirtschaftstreibenden
in der Innsbrucker Altstadt zu einem spä teren Zeitpunkt leichter verkraftbar w ä re ?
31. Bleiben Sie bei ihrer Aussage ( Start des Bürgerbeteiligungsprozesses in
der WK 2019 ), dass es keine Ausfallzahlungen, Entschä digungszahlen etc.
f ür die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt aufgrund der Baustelle ge -
ben wird ?
32. Wenn ja, mit welcher Begr ündung?
33. Liegen dem B ürgermeister wirtschaftliche Expertisen vor, die belegen,
dass eine Vorverlegung der Baustelle nach der Corona-Krise sich positiv
f ü r die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt auswirken wird ?