Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.547

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
3

per Notrecht vom B ürgermeister gef ä llt wurden, eine Kontrolle ob die Verwen dung des Notrechts rechtm äßig war, war und ist bis dato nicht m öglich.

Letztendlich musste man als Gemeinderat sich mit Nachdruck sogar darum
k ümmern, damit man überhaupt erfahren durfte, aufgrund welcher Anweisung
des Landes Tirol das Stadtrecht in vielen Bereichen ausgehebelt, und somit
auch das höchste demokratische und politische Gremium der Stadt entmachtet
wurde.

ANFRAGE

• Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass das Land Tirol am 16.
Mä rz 2020 per schriftlicher Anweisung ( E - Mail) eine Verschiebung der
Gemeinderatssitzungen und anderen Sitzungen etc. veranlassen wird ?

• Haben Sie das Land Tirol darauf aufmerksam gemacht, dass die schriftli-

che Anweisung des Landes Tirol vom 16. Mä rz 2020 per E-Mail das Innsbrucker Stadtrecht nicht ber ücksichtigt ?

• Wenn ja, wann erfolgte die schriftliche Berichtigung des Landes Tirol mit
Hinweis auf § 33, Innsbrucker Stadtrecht ?

• Wenn nein, warum nicht ?
• Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage wurde vom Bürgermeister folglilich § 33, Innsbrucker Stadtrecht, angewendet ?

• Warum haben Sie nicht im Sinne der Transparenz dem Innsbrucker Gemeinderat die E - Mail ( Anweisung des Landes Tirol ) vom 16. Mä rz 2020
weitergeleitet, hatte doch die Anweisung schwerwiegende Folgen f ür al le Gemeinder ä tlnnen der Stadt Innsbruck ?

• Welcher Verordnungen und Entscheidungen haben Sie bzw. die Innsbru-

cker Stadtregierung gemäß § 33 etc., Innsbrucker Stadtrecht, zwischen
16. Mä rz 2020 und 30. April 2020 getroffen? ( Bitte um Aufstellung nach
Verordnung, politischer Entscheidung etc. und Datum )