Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.47
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- 253 -
Beschluss (einstimmig):
15.
Der Antrag des Bauausschusses vom
3.4.2009 wird angenommen.
14.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B22/2,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Innrain 30a und 32 (teilweise als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B22/1,
Zeichn. Nr. 3995), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006
III 5114/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B8/2,
Innsbruck, Bereich Universitätsstraße - Rennweg (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN B8, Zeichn. Nr. 3720), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin
Mag.a Pitscheider; 1 Stimme),
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
5 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B8/2,
Innsbruck, Bereich Universitätsstraße Rennweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B8, Zeichn. Nr. 3720),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Widmungen außer
Kraft.
III 5117/2009
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FREI; 4 Stimmen):
Die Auflage des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B22/2, Innsbruck Innenstadt, Bereich Innrain 30a und 32
(teilweise als Änderung des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B22/1,
Zeichn. Nr. 3995), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
16.
III 9574/2008
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HA - Ö14, Höttinger
Au, Bereich südlich Höttinger Au
(Straße), westlich Bachlechnerstraße, (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO},
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt bei.
In der Stellungnahme der Marktgemeinde
Völs wird auf die aus ihrer Sicht offensichtlich stadtzentrierte Sichtweise der
Stadtgemeinde Innsbruck in Bezug auf
raumordnerische Belange hingewiesen,
ausdrücklich aber kein Einspruch zu der
im Betreff genannten Änderung erhoben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HA - Ö14,
Höttinger Au, Bereich südlich Höttinger Au
(Straße), westlich Bachlechnerstraße, (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungs-
GR-Sitzung 16.4.2009