Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.50
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Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf der Schutzzone Nr. 5, Amras,
gemäß § 8, Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), wird beschlossen.
23.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
drei dringende Anfragen eingelangt sind,
deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen
wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen
zur Kenntnis.
AG {IKB}) von bis zu maximal
€ 55.000,--.
4.
Seither fand weder von Seiten der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und
Technische Infrastrukturverwaltung, noch
der Mag.-Abt. IV, Beteiligungsverwaltung,
irgendeine Information an den Stadtsenat
oder den Gemeinderat statt.
Für seine Sitzung am 31.3.2009 lagen
dem Gemeinderat der Marktgemeinde
Rum zwei Tagesordnungspunkte vor:
1.
23.1
I-OEF 55/2009
Biomasseheiz(kraft)werk,
untersagte Kooperation der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) mit der Marktgemeinde
Rum (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
Am 17.7.2008 und am 13.8.2008 hat der
Stadtsenat folgendes Notrecht gemäß
§ 33 Abs. 1 verfügt und dem Gemeinderat
am 23.10.2008 zur Kenntnis gebracht:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck
beauftragt die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gemeinsam mit
der Marktgemeinde Rum eine Machbarkeitsstudie zum Bau und Betrieb
eines Biomasseheiz(kraft)werkes
durchzuführen. Die zuständigenDienststellen der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und Technische Infrastrukturverwaltung, mögen dabei eingebunden werden.
2.
Die Ergebnisse der Studie sind noch
im Herbst 2008 dem Gemeinderat zu
präsentieren. Die Aufteilung der Kosten zwischen beiden Gemeinden erfolgt aliquot der Anzahl der zu versorgenden Haushalte.
3.
Der Gemeinderat bewilligt dazu einen
Nachtragskredit (Transferzahlung andie Innsbrucker Kommunalbetriebe
GR-Sitzung 16.4.2009
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der weiteren Abwicklung und
Koordination im Haus beauftragt.
Vorstellung Fernwärmeprojekt
Mit Gemeinderatsbeschluss vom
23.06.2008 wurde in Kooperation mit der
Stadtgemeinde Innsbruck die Erstellung
einer Machbarkeitsstudie beschlossen.
Nunmehr soll diese sowie das daraus
resultierende Fernwärmeprojekt vorgestellt
werden.
2.
Beteiligung TFG Fernwärme GmbH.
Zur Weiterverfolgung des Fernwärmeprojektes sowie aus fördertechnischen
Gründen ist es notwendig, eine Gesellschaft zu gründen, an der sich die
Marktgemeinde Rum maßgeblich beteiligen soll.
Im Infrastrukturausschuss der Marktgemeinde Rum wurde dazu eine Unterlage
verteilt. Diese sieht kurz gefasst die
Schaffung eines großräumigen Fernwärmeverbundnetzes aus Nutzung der
Abwärme der Tiroler Röhren- und
Metallwerke AG (TRM) und langfristig
weiterer Großbetriebe in Wattens vor.
Dazu sollte eine TFG Fernwärme GmbH
geschaffen werden, deren Gesellschaftsstruktur bei Gründung 42 % Marktgemeinde Rum, 42 % Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sowie 16 % Tiroler
Röhren- und Metallwerke AG (TRM)
vorsah. Die längerfristige Gesellschaftsstruktur sah je 25 %-Beteiligungen der
Gemeinden Rum und Wattens sowie der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
bzw. je 9 % der Firmen Swarowski
Wattens, Papierfabrik Wattens und Tiroler
Röhren- und Metallwerke AG (TRM) vor.