Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.51
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Tatsächlich hat der Rumer Gemeinderat
am 31.3.2009 dann mehrheitlich die
Gründung einer Fernwärme GmbH
beschlossen, allerdings mit einer Gesellschaftsstruktur von 84 % Marktgemeinde
Rum und 16 % Tiroler Röhren- und
Metallwerke AG (TRM). Jedenfalls ohne
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
die am Tag der Rumer Gemeinderatssitzung auf Anweisung von Dr. Wallnöfer,
Vorstandsvorsitzender der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), abgesprungen sei.
Ich selbst wurde noch am 31.3.2009 von
meinen Rumer FraktionskollegInnen
informiert und habe diese Information am
1.4.2009 unverzüglich an Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
weitergegeben. Frau Bürgermeisterin war
"not amused".
Frau Bürgermeisterin möge dazu sowohl
als Bürgermeisterin als auch als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) folgende dringliche
Anfragen beantworten:
1.
Wurde die von Stadtsenat und
Gemeinderat beauftragte Machbarkeitsstudie für ein Biomasseheiz(kraft)werk als Kooperation von
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und Markgemeinde Rum erstellt?
2.
Wenn ja, von wem wurde sie erstellt,
seit wann liegt sie vor und welches ist
ihr Inhalt bzw. ihr geänderter Inhalt?
3.
Wurde, so wie in Punkt 1. des
Stadtsenatsbeschlusses festgelegt,
die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht
und Technische Infrastrukturverwaltung, eingebunden?
4.
Wenn nein, warum nicht?
5.
Wenn ja, in welcher Form?
6.
Welche Abwicklungs- und Koordinationsaufgaben gemäß Punkt 4. des
Stadtsenatsbeschlusses hat die Mag.Abt. IV, Finanz- Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, seit August
2008 wahrgenommen?
7.
Warum wurden weder Stadtsenat
noch Gemeinderat über die:
GR-Sitzung 16.4.2009
- Ergebnisse der Machbarkeitsstudie,
- über den Wandel vom Biomasse
heiz(kraft)werk zur Fernwärme aus
industrieller Abwärme,
- über die am 31.3.2009 geplante
Beschlussfassung im Rumer Gemeinderat sowie
- über die dort geplante GmbHGründung mit 45 %iger Beteiligung
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB)
zeitgerecht informiert?
8.
Welche Magistratsdienststellen oder
städtischen Organe wurden vom Abgehen von Biomasse und Hinwendung zu industrieller Abwärme wann
informiert?
9.
Wie viel hat die Machbarkeitsstudie
gekostet und wie viel von den vom
Stadtsenat/Gemeinderat beschlossenen max. € 55.000,-- sind für sie bezahlt worden?
10. Wann, in welcher Form und mit
welcher Begründung wurde der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
vom Vertreter des Minderheitseigentümers Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer, eine Beteiligung an der
Fernwärme GmbH untersagt?
11. Hat dieses „Verbot“ mit dem Syndikatsvertrag zwischen Stadt Innsbruck
und Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
betreffend die Zusammenarbeit auf
Aktionärsebene in der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) zu tun,
worin es im V. Abschnitt - weitere Bestimmungen - unter 11. Kooperation
und 11.1 Exklusivität heißt, dass die
Stadt Innsbruck im Energiebereich mit
niemandem anderen als mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) direkt
oder indirekt unternehmerische Aktivitäten entfalten oder Partnerschaften welcher Art auch immer – eingehen
wird, bzw. dass die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) in den Bereichen
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) mit niemandem anderen als
mit der Stadt Innsbruck direkt oder