Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.72
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Kommunalbetriebe AG (IKB) keine
Notwendigkeit zur gleichzeitigen Information des Stadtsenates oder des Gemeinderates, auch nicht über die geplante
Beschlussfassung des Gemeinderates der
Marktgemeinde Rum.
Zu Frage 8: Die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wurde laut E-Mail vom 8.7.2008 von der
geplanten Änderung Biomasse auf
Abwärme informiert. Nachdem die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
in den Entscheidungsprozess vollinhaltlich
federführend eingebunden war, erfolgte
vorerst keine weitere Information anderer
städtischer Dienststellen.
Zu Frage 9: Die Kosten werden gerade
von der Marktgemeinde Rum und der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
ermittelt, als Stichtag gilt der 31.3.2009.
Da es sich bei der gegenwärtigen Projektstudie nicht mehr um die beauftragte
Machbarkeitsstudie zum Bau und Betrieb
eines Biomasseheizkraftwerkes handelt,
ist seitens der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eine Rechnungslegung an
die Stadt Innsbruck nicht vorgesehen.
Zu Frage 10: Vom Vertreter des Minderheitseigentümers Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG), Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer, ist eine Beteiligung an der
Fernwärme GmbH nicht "untersagt"
worden. Auf persönliche Befragung durch
den Vorstand der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) teilte Dr. Wallnöfer am
30.3.2009, einen Tag vor der Aufsichtsratssitzung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) am 31.3.2009 mit, dass er
in Wahrung der Interessen der Erdgas
Tirol GesmbH (TIGAS) dem Antrag des
Vorstandes zur Beteiligung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) an der
Fernwärme GmbH nicht zustimmen
werde. Zur Abklärung der weiteren
Vorgangsweise wurde daher dieser Antrag
des Vorstandes von der Tagesordnung
zurückgezogen.
Zu Frage 11: Der § 11.1 des Syndikatsvertrages zwischen der Stadt Innsbruck und
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) findet
auf den gegenständlichen Fall keine
Anwendung, da der darin angesprochene
Energiebereich sich nur auf die GeGR-Sitzung 16.4.2009
schäftsbereiche Elektrizität und Gas
bezieht.
Zu Frage 12: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 11.
Zu Frage 13: Im Rahmen dieses Projektes, bei dem es sich auch um die Fernwärmeversorgung von Teilen der Stadt
Innsbruck handelt, ist der Kooperationsvertrag zwischen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einerseits sowie
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und
der Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS)
andererseits anzuwenden.
Der anzuwendende § 12.4 Fernwärme
lautet wie folgt:
"Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist
es, im Raume des Stadtbereiches
Innsbruck in der kommunalen Wärmeversorgung unter Rücksichtnahme auf den
Energieträger Erdgas zusammenzuarbeiten. Auch die Einbindung von eventueller
Anlagen zur Ökostromerzeugung der im
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) geforderten 4 %Quote ist Gegenstand möglicher Kooperationen. Im Besonderen soll sich die
Zusammenarbeit auf die Planung,
Akquisition, Errichtung und Betrieb von
Wärmeversorgungs- und -verteilanlagen
sowie Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
beziehen."
Diese Kooperationsregelung wurde als
Folge der Einbringung des Gasgeschäftes
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) in die Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS)
in den Kooperationsvertrag aufgenommen.
Beschlüsse über einzelne Elemente der
Zusammenarbeit der im Kooperationsvertrag angeführten Punkte werden im
Kooperationsausschuss einstimmig gefällt
und der Kooperationsausschuss besteht
aus sämtlichen Vorstandsmitgliedern der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) und der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).
Sollte keine Beschlussfassung zustande
kommen, kann ein Schiedsverfahren
eingeleitet werden.
In dem speziellen Projektfall kann sich die
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) daher auf
die Bestimmungen des Kooperationsvertrages berufen und die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ist daher