Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.74
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Zu Frage 4: Karl Gstrein, Referent der
Mag.-Abt. III, Grünanlagen - Planung und
Bau, hat hier eine sehr optimistische
Einschätzung getroffen. Ich wage jetzt
nicht das Datum zu sagen, weil sonst die
Innsbrucker Grünen in diesem Monat
wieder einen Antrag stellen, warum das
Projekt noch nicht erledigt ist. Hier sind
entsprechende Rahmenbedingungen zu
gewährleisten. Vorgesehen ist eine
Vorlage noch vor der Sommerpause des
Gemeinderates.
ferent nicht zur Verfügung, das ist eine
Behördengeschichte. Meine MitarbeiterInnen haben aber nachgefragt und es gibt
fünf Auflagen:
1.
An der bezeichneten Stelle des von
der Behörde genehmigten und einen
integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Lageplanes, erstellt von Dipl.-Ing. Fritzer und Dipl.Ing. Sauerwein vom 31.5.2005 ist ein
Amphibientunnel zu errichten. Der
Amphibientunnel ist entsprechend
den vorgelegten Projektunterlagen zu
gestalten.
2.
Ab dem nördlichen Tunnelportal ist
entlang der westlichen Grenze des
neu gebildeten Grundstückes 2580/1
KG Hötting bzw. entlang der nördlichen Grenze dieses Grundstückes in
Absprache mit Univ.-Doz. Dr. Hofer,
Institut für Zoologie der Universität
Innsbruck, ein durchgehender Amphibienzaun dauerhaft anzubringen und
im unteren Bereich einzugraben bzw.
mit Humus zu bedecken.
3.
Ebenso ist durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. Leiteinrichtungen, Amphibienzäune, usw.) zu verhindern,
dass im Bereich vom südlichen Tunnelportal entlang des Südrandes der
Technikerstraße bis zu dem Bescheid
vom 29.9.1999 ursprünglich vorgeschriebenen Amphibientunnel, Amphibien auf die Fahrbahn der Technikerstraße gelangen können.
4.
Univ.-Doz. Dr. Hofer, Institut für
Zoologie der Universität Innsbruck, ist
während der entsprechenden Bauarbeiten als fachlicher Berater hinzuziehen.
5.
Bei den vorgesehenen Bepflanzungen sind heimische Sträucher bzw.
Baumarten zu verwenden.
Es sind hier auch Fachleute wie:
-
Mag. Kyek vom Institut für Ökologie
der Universität Salzburg,
-
Dr. Wirkner vom Technischen Büro
für Biologie, Botanik und Limnologie.
-
und Univ.-Doz. Dr. Hofer vom Institut
für Zoologie der Universität Innsbruck
mit einbezogen.
Für die Errichtung dieses Lachgewässers
sind ein naturschutzrechtliches Verfahren
nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005
(TNSchG) und ein Wasserrechtsverfahren
notwendig. Das ist die große Unbekannte
bei manchen naturschutzrechtlichen
Verfahren. Wenn ich an den geschützten
Landschaftsteil in Arzl denke, da warten
wir nicht nur Monate sondern Jahre. Es
hat schon öfters ein naturschutzrechtliches
Gutachten des Landes Tirol bis zu einem
Jahr gedauert. Deshalb kann man hier
keine konkreten Termine sagen.
Zu Frage 5: Für die heurige Amphibienlaichzeit steht noch kein Teich nördlich der
Westspanne zur Verfügung. Hier wurden
aber entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Für die diesjährige Wanderung der
Erdkröten hat die Innsbrucker Stadtbau
GmbH die ehemalige Tunnelquerung unter
der Technikerstraße - im Bereich Lohbach I - reaktiviert. Ein entsprechendes
Leitsystem mit Amphibienzäunen entlang
der Nord- und Westseite des verbauten
Areals Lohbach II, südseitig zwischen
Technikerstraße und Wohnverbauung bis
zum aktivierten, alten Tunnel und südlich
der Technikerstraße weiter bis zum
bisherigen Laichgewässer am Uni-Areal
wurde hergestellt.
Zu den naturschutzrechlichten Auflagen:
Der Bescheid steht mir als NaturschutzreGR-Sitzung 16.4.2009
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 258) Folgendes mit:
Zu Frage 6: Es gab bereits Gespräche und
sie werden weiter fortgesetzt. Es gibt
schon einige Ergebnisse, welche aber nur
mittelbar den Amphibienteich betreffen
und in welche auch die ARGE Limnologie
eingebunden war. Ich habe den zuständi-