Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.80

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- 286 -

1.

Wie viele Jugendliche zwischen 14
und 18 Jahren wurden im Rahmen
der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, im
Jahr 2008 außerhalb ihrer Familien
untergebracht?

2.

Welche nichtstaatlichen Organisationen waren im Rahmen der Unterbringung nach Punkt 1 in Kooperation mit
der Stadt Innsbruck involviert?

3.

Wie viele Jugendliche zwischen 14
und 18 Jahren wurden von den unter
Punkt 2 angeführten nichtstaatlichen
Organisationen im Rahmen der Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, im Jahr 2008
jeweils betreut?

4.

5.

6.

Welche finanziellen Zuwendungen
seitens der Stadt Innsbruck erhielten
die in Punkt 3 angeführten nichtstaatlichen Organisationen im Jahr 2008
jeweils?
Welche Formen der Unterbringung für
14- bis 18-Jährige im Rahmen der
Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, gibt es
hinsichtlich der Form der Beaufsichtigung durch Eigenberechtigte?
Trifft es zu, dass Jugendliche
zwischen 14 und 18 Jahren im Rahmen der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, in Wohngemeinschaften ohne
24-Stunden-Betreuung untergebracht
wurden?

7.

Wenn ja, welche Formen der Kontrolle werden im Zuge dieser Unterbringung angewandt?

8.

Welche nichtstaatlichen Organisationen waren an Formen der Unterbringung nach Punkt 6 beteiligt?

7.

Welche Maßnahmen werden im Zuge
der in Punkt 6 angeführten Unterbringung ergriffen, um den Missbrauch
von Alkohol und Drogen durch die
betreuten Jugendlichen zu unterbinden?

8.

Wie viele Fälle von Verstößen gegen
das Jugendschutzgesetz wurden im
Zuge der Unterbringung nach Punkt 6
im Jahr 2008 der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, bekannt?

GR-Sitzung 16.4.2009

9.

Welche nichtstaatlichen Betreuungsorganisationen waren davon in welcher Häufigkeit betroffen?

10. Wie viele Fälle von Verstößen gegen
andere Gesetze wurden im Zuge der
Unterbringung nach Punkt 6 im Jahr
2008 der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, bekannt?
11. Welche nichtstaatlichen Betreuungsorganisationen waren davon in welcher Häufigkeit betroffen?
12. Trifft es zu, dass im Rahmen der
Einvernahme von Parteien im Bereich
der Jugendwohlfahrt Tonband-, Video- oder sonstige elektronische Aufzeichnungen angefertigt werden?
13. Wenn ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage?
Kunst und Haager, beide e. h.
29.3

Leerstehende Verkaufs- und
Büroflächen, Maßnahmen, Erhebung für das Stadtgebiet und für
die Stadtteile und Anmietung
sowie Weitergabe (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgende
Anfrage:
Immer mehr Verkaufs- und Büroflächen
stehen in der Landeshauptstadt Innsbruck
leer; so z. B. Geschäftslokale in allen
Stadtteilen oder auch Büroflächen.
Die Frau Bürgermeisterin wird daher
ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.

Welche Maßnahmen gedenkt die
Stadt Innsbruck zu ergreifen, um diese Entwicklung einzudämmen?

2.

Wurde bisher eine Erhebung der
leerstehenden Verkaufs- und Büroflächen für das Stadtgebiet und die
Stadtteile in Auftrag gegeben?

3.

Kommt für die Stadt Innsbruck eine
Anmietung dieser leerstehenden Flächen und eine begünstigte Weitergabe an UnternehmensgründerInnen
und andere Interessenten in Betracht,
um so auch einerseits den Unternehmensmix zu beeinflussen und ande-