Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.92

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Mittelaufbringung

Dieser Vereinszweck kann durch den Einsatz sowohl ideeller als auch
materieller Mittel erreicht werden.

Mitglieder

Die Mitglieder des Vereines können ordentliche, außerordentliche und
fördernde Mitglieder bzw. Ehrenmitglieder sein.
Der Verein Innsbruck-Tirol 08 hat nur zwei ordentliche Mitglieder, die
Stadtgemeinde Innsbruck und das Land Tirol.

Organe des Vereines

Die Organe des Vereines bilden die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des
Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung hat jährlich stattzufinden, die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Der
Verein Innsbruck-Tirol 08 hat seine „Generalversammlung 2007“ am
10.1.2008 abgehalten, die „Generalversammlung 2008“ war zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung Ende Dezember 2008 noch
ausständig.
Den Vorsitz in diesem Gremium führt der 1. Vorsitzende des Vorstandes. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der
Erschienenen beschlussfähig, sie fasst ihre Beschlüsse in der Regel mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Lediglich Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein
aufgelöst werden soll, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, wobei mindestens ein Vertreter von der Stadt Innsbruck und ein Vertreter des Landes Tirol namhaft gemacht werden musste. Dem Vorstand obliegt die Leitung des
Vereines, er ist „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.

Wahl der Mitglieder des
Vorstandes

Nach dem Wortlaut der Statuten werden die Vorstandsmitglieder von
der Generalversammlung gewählt. Dazu stellte die Kontrollabteilung
allerdings fest, dass zwar der Stadtsenat in seiner Sitzung am
19.12.2006 den für den Sport in der Landeshauptstadt Innsbruck zuständigen Bürgermeister-Stellvertreter ermächtigt hatte, „sämtliche
Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung der Host
City Charta bzw. der Fußball-Europameisterschaft (EURO) 2008 in
Innsbruck“ zu veranlassen, die nach den Statuten darüber hinaus in
der Generalversammlung erforderliche formelle Wahl zum Vorstand im
Verein Innsbruck-Tirol 08 ist jedoch nicht durchgeführt worden. Seitens
des Landes Tirol wurde statutengemäß das zweite Mitglied des Vorstandes durch Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 23.1.2007
bestellt, die formelle Wahl in der Generalversammlung des Vereines hat
aber auch in diesem Fall nicht stattgefunden.
Im Anhörungsverfahren dazu argumentierte der Vereinsvorstand, dass
die formelle Wahl der Vorstandsmitglieder einstimmig anlässlich der

Zl. KA-12975/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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