Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.120
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Optimierung
Cash-Management
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die im Zuge der Kontoüberziehungen anfallenden Soll- und Überziehungszinsen schlussendlich von
der Stadt Innsbruck bezahlt werden, empfahl die Kontrollabteilung,
eine Optimierung des Cash-Managements zwischen der IISG und der
Stadt Innsbruck mit dem Ziel vorzunehmen, den bestehenden Überzug
auf dem „Mandantenkonto“ abzubauen bzw. in weiterer Folge so
gering wie möglich zu halten.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft berichtete in
ihrer Stellungnahme, dass mit den Vertretern der IISG Gespräche mit
der Zielsetzung vereinbart werden, die Problematik der Sollzinsbelastung einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Die IISG erklärte im
Anhörungsverfahren einerseits, dass das monatliche Pauschalakonto
der Stadt Innsbruck ab 1.2.2009 auf € 150.000,00 erhöht worden sei.
Andererseits sollten die Geldflüsse mit der Stadt Innsbruck künftig
durch quartalsweise Hauseigentümerabrechnungen und raschere Abrechnungen der Bauprojekte schneller abgewickelt werden, um somit
eine Unterdeckung des Mandantenkontos hintanzustellen.
5 Mietzins-, Betriebs- und Heizkostenvorschreibungen
für Schul-, Kindergarten- und Hortgebäude
Einbringungsvertrag
Mit Einbringungsvertrag vom 25.6.2003, abgeschlossen zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der IIG & Co KEG, sind mit Stichtag
1.1.2003 u.a. auch die Schul-, Kindergarten- und Hortgebäude in das
Eigentum der IIG & Co KEG übertragen worden.
Stichprobenumfang
Die Kontrollabteilung hat eine stichprobenartige Einschau in die Miet-,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2007 betreffend
die von der IIG & Co KEG an die Stadt Innsbruck vermieteten Schulen,
Kindergärten und Horte vorgenommen. Für jedes Objekt wurden mit
der Stadtgemeinde Innsbruck entsprechende Mietverträge abgeschlossen.
Für eine Verifizierung der Mietvorschreibungen sowie der Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen des Jahres 2007 wurden willkürlich die Objekte HS Reichenau, VS Sieglanger, VS Hötting-West, KG Walderkammweg
sowie KG Angergasse ausgewählt.
Mietverträge
Zl. KA-09482/2008
Die Kontrollabteilung bemerkte hinsichtlich der den Mietzinsvorschreibungen zugrunde liegenden Mietverträge, dass bei den gezogenen
Stichproben, abgesehen von der Definition des Mietgegenstandes und
der Höhe des Mietzinses, der Vertragsinhalt bezüglich der übrigen
Punkte wie Mietdauer, Zweckwidmung, Untervermietung, Erhaltung,
Verbesserung und Instandhaltung, Kosten sowie die allgemeinen Bestimmungen identisch ist. Das Datum der jeweiligen Vertragsunterfertigung ist bei allen Objekten der 25.6.2003 (Datum des Einbringungsvertrages), der Beginn der Mietverhältnisse ist überall rückwirkend mit
1.1.2003 festgesetzt worden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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