Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.20
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dazwischen Lavieren geht nicht. In dieser
Geschäftsordnung ist genau das enthalten. Wenn ich es etwas überspitzt sage,
dann genügen in dieser Lawinenkommission drei Mitglieder, um beschlussfähig zu
sein. Gleichzeitig steht in Klammer, dass
Stimmenthaltungen möglich sind. Eine
solche Geschäftsordnung ist hanebüchen
und dient sicherlich nicht der Sicherheit
der BürgerInnen dieser Stadt.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Stimmenthaltungen sind nicht möglich.)
Ich bitte, diese Geschäftsordnung noch
einmal zu überprüfen.
Wichtig ist für mich, dass die Mehrheit
dieser Lawinenkommission aus Fachleuten der Stadt Innsbruck und nicht aus
Leuten bzw. Abhängigen der Nordpark
Errichtungs- und Betriebs GesmbH
besteht.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
glaube, GR Buchacher hat diese Situation
etwas verzerrt dargestellt.
(GR Buchacher: Aber nicht falsch.)
Zum einen ist die Besetzung der Lawinenkommission überhaupt keine Frage der
Geschäftsordnung. Diese schreibt nicht
vor, wer in die Lawinenkommission
entsendet wird. Es ist auch nicht richtig,
dass Stimmenthaltungen möglich sind,
sondern diese sind ausdrücklich ausgeschlossen und darüber hinaus ist das
Einstimmigkeitsprinzip verankert. Wenn
eine Entscheidung nicht einstimmig
erfolgt, ist umgehend jene Einrichtung zu
verständigen, welche die Lawinenkommission mit einer Prüfung beauftragt hat.
In der Geschäftsordnung ist enthalten,
dass dies in erster Linie zu Beratung der
Frau Bürgermeisterin dient. Die Frau
Bürgermeisterin ist für die Sicherheit in der
Stadtgemeinde Innsbruck verantwortlich,
soweit es insbesondere Naturgefahren
anlangt. Sie und nicht die Lawinenkommission muss letzten Endes die Entscheidung treffen. Die Lawinenkommission
GR-Sitzung 22.10.2009
schlägt beispielsweise vor, ob Straßen
gesperrt werden und ob es Evakuierungen
geben soll usw.
Wenn die Straßenpolizeibehörde die
Lawinenkommission in Anspruch nimmt,
ist es im Prinzip so, dass sie letzten Endes
auch die Entscheidung treffen muss, ob
die Straße gesperrt werden soll. Es ist
nicht immer einfach solche Entscheidungen zu treffen. Es gibt unterschiedliche
Einschätzungen bzw. nie eine absolute
Sicherheit, weil die Natur in einem solch
großen Bereich wie auf der Nordkette
mathematisch nicht im Detail erfassbar ist.
Hier geht es vor allem um eine große
Erfahrung, wobei Fachleute mit Prüfung
dafür etwas geeigneter sind. Vor allem
sollen das Personen machen, die über
eine jahrzehntelange Erfahrung und
natürlich auch das entsprechende
Fachwissen verfügen.
Dass Vertreter der Nordpark Errichtungsund Betriebs GesmbH in dieser Kommission sind, ist auch wichtig. Diese tragen für
ihre Anlagen dieselbe Verantwortung wie
die Frau Bürgermeisterin für die Sicherheit
hinsichtlich Straßen und Gebäuden. Ich
gehe davon aus, dass die Sicherheit das
höhere Gut ist als allenfalls gewisse
Einnahmen, die man vielleicht an einem
Tag oder über einige Tage erzielt.
Im Gemeinderat zu sagen, dass sich die
Vertreter der Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH doch eher von wirtschaftlichen Überlegungen und nicht von
Überlegungen hinsichtlich der Sicherheit
leiten lassen, ist eine Unterstellung, die
man zurückweisen muss.
Über diese eine Person weiß ich nicht im
Detail Bescheid. Ich weiß nur, dass es
bisher in den letzten Jahren im Winter eine
Person gegeben hat, die wochenlang auf
der Seegrube gesessen ist und die
Lawinensituation beobachtet hat. Dass
das natürlich völlig entbehrlich ist, ist
nachvollziehbar. Das hat man abgeschafft,
aber offensichtlich hat es hier Probleme
gegeben. Ich habe mich auch immer
gewundert, dass dieser Mann sonst keine
andere Aufgabe hatte als die Schneefälle
zu beobachten.
(GR Buchacher: Dieser Mann wurde bestellt.)