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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.59

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39.

III 9072/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B2/1, Höttinger
Au, Bereich nördlich Tiergartenstraße, Gpn. 1800/3, 1800/4,
1800/6 und 1800/7, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist keine Stellungnahme eingegangen.
Der für das Bauvorhaben geforderte
Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen sowie ein Vertrag mit einer einseitigen
Willenserklärung bezüglich der geforderten Straßenabtretung.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B2/1, Höttinger Au, Bereich
nördlich Tiergartenstraße, Gpn. 1800/3,
1800/4, 1800/6 und 1800/7, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.

40.

III 9073/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B2/2, Höttinger
Au, Bereich nördlich Tiergartenstraße, Gpn. .1205 und 1759/2,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich bezieht sich die Stellungnahme
gegen die Lage der Baufluchtlinie zur
Tiergartenstraße. Sie wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt wurde, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der für das Bauvorhaben geforderte
Projektsicherungsvertrag ist abgeschlosGR-Sitzung 22.10.2009

sen sowie ein Vertrag mit einer einseitigen
Willenserklärung bezüglich der geforderten Straßenabtretung.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B2/2, Höttinger Au, Bereich
nördlich Tiergartenstraße, Gpn. .1205 und
1759/2, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.

41.

III 9074/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B7/3, Höttinger
Au, Bereich zwischen Steinbockweg, Tiergartenstraße, Rehgasse und Mitterweg sowie die
Gpn. 1807/1, 1807/2, 1807/3 und
3690/3, alle KG Hötting, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zehn Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich richten sie sich gegen die
Festlegung der Fortsetzung der Rehgasse
und gegen die Bauhöhe, die Baumassendichte sowie den Verlauf der Baugrenzlinie
im Zusammenhang mit einem Wohnbauprojekt.
Die Stellungnahmen wurden bereits zu
dem vorausgehenden Entwurf eingereicht
und im Bauausschuss ausführlich
behandelt und beraten. Ein Verzicht der
Straße konnte nicht befürwortet werden,
das Wohnbauprojekt wurde geändert und
mittels Projektsicherungsvertrag zusätzlich
eingeschränkt. Es erfolgt keine Änderung
des vorliegenden Entwurfes.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B7/3, Höttinger Au, Bereich