Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.61

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- 614 -

Der Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009, (Seite 613) wird angenommen.

45.

III 9078/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9/3, Mühlau,
Bereich der Josef-Schraffl-Straße 5, 5a, 7, 7a, 9, 11, 17, 19 und
21, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme
gegen die Straßenfluchtlinie im Bereich
der Josef-Schraffl-Straße 5. Da diese dem
Grenzverlauf des "öffentlichen Gutes"
folgt, ergibt sich keine Notwendigkeit den
Entwurf zu ändern.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B9/3, Mühlau, Bereich der JosefSchraffl-Straße 5, 5a, 7, 7a, 9, 11, 17, 19
und 21, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.

46.

III 9079/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9/4, Mühlau,
Bereich östlich Otto-GamperWeg und Bereich der nördlichen
Josef-Schraffl-Straße, Wurmbachweg, Schillerweg, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
der Eigentümer Schillerweg 2b - d im
Wesentlichen gegen die obersten Punkte
von Gebäuden sowie die oberirdische
GR-Sitzung 22.10.2009

Bebauungsdichte. Bezüglich der Höhenproblematik wurden in vorausgehenden
Bebauungsplanentwürfen aufgrund von
Einsprüchen derselben Eigentümer die
Höhen mehrfach geändert. Eine weitere
Änderung wird nicht befürwortet.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GRin Mag.a Pitscheider):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Den Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B9/4, Mühlau, Bereich der Gpn.
616/1, 616/2, 616/3, 618/2, 628/1, 628/5,
628/6, 628/7 (Otto-Gamper-Weg, nördliche Kirchgasse) und Bereich Wurmbachweg, nördliche Josef-Schraffl-Straße,
Schillerweg, gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.

47.

III 9080/2009
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B10, Mühlau, Bereich zwischen Haller Straße 93
bis 131, Richard-Berger-Straße
und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25/s, Zeichn. Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2009:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B10, Mühlau, Bereich zwischen
Haller Straße 93 bis 131, Richard-BergerStraße und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich