Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.100

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- 653 -

der Gemeindeaufsicht die Rechtsmeinung
vertreten, dass die Bürgermeisterin alleine
das Nominierungsrecht hat.
Die Gemeindeabteilung weist allerdings
daraufhin, dass ein entsprechender
Vorbehalt im Gesellschaftsvertrag bei der
Nominierung von Aufsichtsräten zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck stadtrechtlich die zwingende Anwendung des
§ 28 Abs. 2 lit. e des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 zur
Folge hat.
Um der Intention des Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 gerecht
zu werden, wird daher gemäß der
Empfehlung der Gemeindeaufsicht
beantragt, einen entsprechenden Vorbehalt in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, der sicherstellt, dass der
Stadtsenat die Aufsichtsmitglieder auch in
jene Gesellschaften entsendet, bei denen
die Stadt Innsbruck Alleineigentümerin ist.

59.2

I-OEF 158/2009
Westfriedhof, Anbringung einer
Gedenktafel auf dem Areal in
unmittelbarer Nähe des Denkmals der Burschenschaft Suevia
(GRin Eberl)

GRin Eberl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin möge in
Wahrnehmung des eigenen Wirkungsbereiches gemäß § 32 Friedhofsordnung
1999 idgF, die zuständigen Ämter des
Stadtmagistrates damit beauftragen, die
Voraussetzungen zur Anbringung einer
Gedenktafel auf dem Areal des Innsbrucker Westfriedhofs zu schaffen, wobei die
Anbringung der Tafel im unmittelbarer
Nähe des Denkmals der Burschenschaft
Suevia zu erfolgen hat, auf deren Ehrentafel geführt wird: "Lausegger Gerhard Dr.,
1915 – 1966", dies unter der Bedingung,
dass die Stadtgemeinde von Kosten frei
zu halten ist, diese vielmehr verpflichtend
vom Bund Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und
aktiver AntifaschistInnen allein zu tragen
sind.

GR-Sitzung 22.10.2009

Begehrt wird die Anbringung einer
Gedenktafel mit folgendem Wortlaut: "SSStudentenführer Gerhard Lausegger war
Mitglied jener Gruppe der 87. SSStandarte, die am 10.11.1938 den
Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Ing. Richard Berger brutal ermordete.
Dr. Gerhard Lausegger entzog sich seiner
gerechten Strafe durch seine Flucht 1947
nach Argentinien.“
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Praxmarer und
Dr.in Pokorny-Reitter, alle e. h.
Der Gemeinderat ist zuständig, weil nur für
die Errichtung von Denkmälern gemäß
§ 10 Abs. 3 Friedhofsordnung der
Magistrat zuständig ist. Es wird jedoch
lediglich die Anbringung einer Gedenktafel
an einer bestehenden baulichen Einrichtung beantragt. Darüber hinaus unterfällt
diese Angelegenheit dem eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde. Die
Gemeinde wird durch diesen Antrag
keinerlei Kostenbelastung ausgesetzt.
Der Antrag ist inhaltlich dadurch begründet, dass es seinerzeit der Burschenschaft
Suevia gestattet wurde, ein Denkmal
aufzurichten, auf dem eine Ehrentafel
geduldet wird, mit der Führung der
Eintragung "Lausegger Gerhard Dr., 1915
- 1966".
In Kooperation mit anderen Organisationen veranstaltete der Bund Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen, Opfer
des Faschismus und aktiver AntifaschistInnen zum Gedenken an die Pogromnacht 1938 am 9.11.2008 eine Gedenkfeier im jüdischen Teil des Innsbrucker
Westfriedhofs, der sich nur einen Steinwurf vom Denkmal der Suevia ("Lausegger Gerhard Dr., 1915 - 1966“) befindet.
Die sicherlich allen Mitgliedern des
Gemeinderates bekannte Geschichte zum
Pogrom 1938 und die darin involvierte
Person des Dr. Lausegger rechtfertigt das
Begehren zur Anbringung einer entsprechenden Gedenktafel obenstehenden
Inhalts im unmittelbaren Nah- und
Sichtbereich zum Suevia-Denkmal.
Zwischenzeitlich mehr als 70 Jahre nach
der Innsbrucker Pogromnacht ist es
höchst an der Zeit, einem Opfer späte
Gerechtigkeit zu kommen zu lassen, und