Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.10
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 390 -
1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
f)
Zu Punkt 11., Anträge des Punkt 11., Anträge des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
c)
2.
Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 24.11.2022 (11. Sitzung)
und 15.12.2022 (12. Sitzung)
Bgm. Willi: Die Niederschriften über die
11. Sitzung des Gemeinderates vom
24.11.2022 und die 12. Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2022 wurden allen
Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
3.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich darf folgende Berichtigung bekannt geben (Hötting wird durch Hötting West ersetzt):
Zu Punkt 11., Anträge des Punkt 11., Anträge des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
h)
i)
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.17, Hötting
West, Bereich Sadrachstraße 5 (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß
§ 32 TROG 2022
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW-F43, Hötting West, Bereich
Sadrachstraße 5 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F29),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2022
GR-Sitzung 25.04.2023
Reaktivierung der Schneeanlage
Zimmerwiese
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WIB51, Wilten, Bereich Egger-LienzStraße 132 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B28), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2022, 2. Entwurf
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
a)
Ehrung der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
4.
Gleinser Stefan, Verzicht auf das
Mandat als Ersatzgemeinderat der
NEOS
Bgm. Willi: Ich habe ein Schreiben von Ersatz-GR Gleinser erhalten und werde es
nun verlesen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Georg Willi.
Ich habe mich nach langen Überlegungen
entschieden, ab sofort auf mein Mandat als
Ersatzmitglied des Innsbrucker Gemeinderates für die NEOS zu verzichten.
Zur Begründung: Das politische Ergebnis im
Gemeinderat besteht immer aus Mehrheiten. Das ist Demokratie. Mehrheiten die aus
Ideologien, Parteilinie und Wertezugehörig-