Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf
- S.136
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Daten zur Gesellschaft
Die RCI wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Sie wurde am
3.12.1993 unter der laufenden Nummer FN 64688 f im Firmenbuch
eingetragen. Es handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden
Schwellenwerte um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221
UGB.
Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Errichtung, die Beratung und die Führung von Betrieben auf
dem Gebiete des Recycling für das Stadtgebiet von Innsbruck, insbesondere zur Erfüllung aller Aufgaben, die im Sinne der VerpackVO vom
Regionalpartner der ARGEV-Verpackungsverwertungs-Ges.m.b.H. (nunmehr ARA AG) zur Wertstoffsammlung und Aufbereitung zu erbringen
sind, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
In der Zwischenzeit ist das Aufgabenfeld um die getrennte Sammlung
von Elektroaltgeräten gemäß EAG-VO erweitert worden, wofür eine
Erlaubnis zur Sammlung von gefährlichen Abfällen beantragt und erteilt
worden ist.
„Kostengesellschaft“
Die RCI beschäftigt keine Arbeitnehmer. Sie ist als „Kosten- oder Abrechnungsgesellschaft“ konzipiert, welche die ihr im Rahmen ihrer
Funktion als regionaler Sammelpartner für die Region Innsbruck-Stadt
von den diversen Sammelsystemen übertragenen Aufgaben ausschließlich über Zukaufsleistungen von beauftragten Subunternehmen erbringt. Ein wesentlicher Teil dieser Zukaufsleistungen wird dabei im
Auftragsweg durch die Gesellschafter der RCI bewerkstelligt.
Stammkapital
Das Stammkapital der RCI beträgt ATS 500.000,00 (€ 36.336,42), wovon auf die IKB AG 50 % und die beiden anderen Gesellschafter (Höpperger Recycling GmbH und AVE Österreich GmbH) jeweils 25 % der
Stammeinlagen entfallen. Das Stammkapital ist zur Gänze einbezahlt.
Da der Gesellschaftsvertrag noch nie geändert worden ist, ist bis dato
auch keine Anpassung an den Euro durchgeführt worden.
Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer und die Generalversammlung. Ein Aufsichtsrat musste gemäß den Bestimmungen
des § 29 GmbHG nicht bestellt werden.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer, der
(die) von den Gesellschaftern berufen wird (werden). Laut Gesellschaftsvertrag sind die beiden Gründungsgesellschafter berechtigt, je
eine Person für die Geschäftsführerposition zu nominieren. Anlässlich
der im Jahr 1998 erfolgten Abtretung der Geschäftsanteile des Gründungsgesellschafters Recycling West GmbH an die Eigl-Recycling GmbH
und die Höpperger Recycling GmbH haben die neuen Gesellschafter mit
Zustimmung der IKB AG beschlossen, künftighin einen Alleingeschäftsführer zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht bei der IKB AG liegen
soll. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist bislang aber nicht
erfolgt.
Zl. KA 05764/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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