Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_09-Oktober.pdf

- S.155

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Absperrungen (Baken und Betonleitwände, etc.) samt den geforderten
Beleuchtungen über Nacht waren in ausreichender Anzahl so lange
vorzuhalten, bis die neue Signalanlage ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden konnte.
Arbeitsblöcke

Die Arbeiten an den Kreuzungen wurden in 3 Arbeitsblöcke unterteilt
und für diese detaillierte Bauzeitpläne erstellt. Gemäß den zeitlichen
Vorgaben wurde an bis zu 4 Kreuzungen gleichzeitig gearbeitet, wobei
die beauftragten Firmen die Arbeiten in 4 - 5 Wochen pro Knoten erledigen sollten. Zur Einhaltung der Terminpläne, wie auch zur Feinabstimmung zwischen den Beteiligten fanden wöchentlich Baubesprechungen statt.

Bewilligung gem. StVO

Die Straßenarbeiten des ersten Arbeitsblockes wurden gem. StVO bis
längstens 11.Juli bewilligt. Seitens der Behörde wurden im Bescheid für
jede der 5 Kreuzungen des Arbeitsblocks Auflagen sowie detaillierte
Genehmigungszeiträume genannt.

Finanzielle Abwicklung

Es handelt sich beim Südring um eine Landesstraße (B 174) bei welcher
gem. Tiroler Straßengesetz die Baulast auf die beiden Straßenbaulastträger Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol aufzuteilen sind. Diesbezüglich fand im November 2006 eine Besprechung mit Vertreten des
Amtes der Tiroler Landesregierung sowie der Stadt Innsbruck statt.
Sofern durch die VLSA eine Bevorzugung des Öffentlichen Verkehrs
(ÖV) erfolge, sollten 20% der Kosten für Planung und Programmierung
sowie die für den ÖV erforderliche Hardware je zur Hälfte zwischen
Stadt und Land aufgeteilt werden. Danach sollte je Signalanlage jener
Kostenaufteilungsschlüssel übernommen werden, welcher bereits im
Vertrag des alten Verkehrsrechners aus dem Jahre 1996 festgelegt
wurde. Die Abrechnung sollte je Kreuzung erfolgen und die Kostenanteile des Landes mittels Beitragszahlungen an die Stadt übermittelt
werden.

Baukoordination, ÖBA

Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inklusive
der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden von der MA III/Amt für Tiefbau
wahrgenommen. Der Baustellenkoordinator wurde nicht durch die Baufirma bestellt, sondern direkt durch das Amt für Tiefbau beauftragt.
Dabei wurde gem. Angebot die Erstellung des SiGe-Plans pauschal, die
Baustellenkoordination nach tatsächlichem Anfall (Anzahl der Baustellenbegehungen) vereinbart. Gemäß BauKG war kein Anlass zu Feststellungen gegeben.

Schlussbemerkung

Die Herausforderung des Bauvorhabens lag weniger in den eigentlichen
Bauleistungen als viel mehr in der Abwicklung der Arbeiten hinsichtlich
der dortigen Verkehrssituation. Eine dementsprechende Planung und
Koordination der Arbeiten mit den betroffenen Behörden und Unternehmen im Vorfeld (Planungsphase), wie auch die in den Ausschreibungsunterlagen genannten wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen waren hierfür unerlässlich. Im Zuge einer Besichtigung Mitte
Juni wurden in den Zeiten des Arbeitsverkehrs Stauungen

Zl. KA-09279/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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