Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.55
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jener für die Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, werden von den
Optionsnehmern getragen.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die
näheren Modalitäten des Optionsvertrages
zu regeln.
Hier geht es um eine sehr erfreuliche Angelegenheit, die bereits einige Jahre andauert.
Ich erinnere mich, dass vor langer Zeit noch in der letzten Legislaturperiode - in
Kranebitten, oberhalb des Spielplatzes, eine
Besichtigung gemacht wurde. Für die Realisierung der Anna-Dengl-Straße und für die
Bebauung von drei Grundstücken, haben
sehr eigenwillige Grundeigentümer miteinander verhandelt.
Es handelt sich hierbei um drei Grundstücke. Der Stadt Innsbruck gehört das westlichste Grundstück. Das Grundstück in der
Mitte hat die Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH gekauft. Das westlichste Grundstück, welches am meisten
Grundbeanspruchung benötigt, gehört dem
Architekten Dipl.-Ing. Schönthaler.
In der Grundüberlegung dieser Bebauung
war die Zusammenführung dieser drei
Grundstücke immer die Schwierigkeit. Die
Stadt Innsbruck besitzt im Westen zwar das
schönste Grundstück, jedoch keine Erschließung.
Architekt Dipl.-Ing. Schönthaler besitzt ein
Grundstück, welches eigentlich sehr gut
erschlossen ist, da er ganz an der künftig
neu zu bebauenden Anna-Dengl-Straße,
oberhalb des Spielplatzes, liegt. Er kann es
aber alleine nicht realisieren, da für sein
Grundstück viel zu viel Fläche verbraucht
werden würde.
Dazwischen liegt das Grundstück der Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH, die einen Grundanteil besitzt,
jedoch ohne Architekt Dipl.-Ing. Schönthaler
auch keine Erschließung gehabt hätte.
Es kam dann Bewegung in diese Sache und
von Seiten der Stadt Innsbruck wurde angedacht, doch eine temporäre Gestattung
für die Erschließung des Grundstückes der
Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH von Westen her zuzulassen, da
die Bebauung dann möglich gewesen wäre.
GR-Sitzung 11.10.2012
Auch beim Grundstück von Architekt Dipl.Ing. Schönthaler kam Bewegung in die Sache und sie haben sich zusammengefunden.
Beim Grundstück der Stadt Innsbruck gab
es lange die Überlegung, ob es vielleicht die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) selbst, die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs GesmbH (NHT), die
Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI) oder wer
auch immer, bebauen sollte. Sinnvollerweise sollen diese drei Grundstücke in einem Wettbewerb entwickelt werden.
Ein gutes halbes Jahr gab es die Thematik
mit dem geplanten Kindergarten in Kranebitten. Es war ein großer Wunsch und eine
langjährige Zusage von Seiten der Stadt
Innsbruck, zu prüfen, wenn sich auf einem
Grundstück die Möglichkeit ergibt einen
Kindergarten zu errichten. Es wurde in einer
Vorphase geprüft, hätte jedoch mit den erforderlichen Freiflächen eigentlich sehr viel
Grund verbraucht, der letztlich zu Lasten
aller drei Grundstücke gegangen wäre. Dort
gibt es zusätzlich den Sport- bzw. Freiplatz,
welcher auch sehr stark als Grillplatz verwendet wird.
Von Seiten der Planung war wichtig, dass
nach Norden hinauf eine entsprechende
Pufferzone als Freilandzone mit den Baumreihen erhalten bleibt. Dadurch wäre auch
der Kindergarten beeinträchtigt gewesen,
da man ihn dorthin hätte bauen müssen.
Daraufhin wurde die Entscheidung getroffen, eine Prüfung zur Errichtung des Kindergartens im Nordosteck des städtischen
Spielplatzes zu beauftragen, da hier die
entsprechenden Freiflächen genutzt werden
könnten. Die Vergrößerung des Sportplatzes Richtung Westen ist immer möglich, da
es die Flächen der Stadt Innsbruck sind und
es unsere Möglichkeit ist, hier die entsprechenden Freiflächen für Kranebitten und für
diese große Wohnanlage realisieren zu
können.
Die Zusammenführung für einen gemeinsamen Wettbewerb setzt voraus, dass wir
uns einigen, wie man bei einem Wettbewerbsprojekt die Flächen, die wir als städtisches Grundstück einbringen, einberechnen
kann, damit man hier entweder objekt- oder
subjektgeförderten Wohnbau erzielt.