Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.59

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gesehen. Es gibt andere Waldgebiete, die
der Stadt Innsbruck gehören, jedoch zum
Zeitpunkt des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) 2002 und die Folgejahre
noch nicht zur Widmung als Bauland vorgesehen waren.
Man kann im Zuge der Diskussion über das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
sicher auch darüber reden, ob es vernünftig
ist, dass die dortigen Flächen bislang noch
nicht als Baugebiet vorgesehen waren und
ob es eine mögliche Stadterweiterungsfläche ist. Solche Sachen - auch wenn man es
umwidmen würde, was nicht leicht geht hätten eine relativ lange Vorlauffrist. Wir
müssten ohnehin das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) ändern.
36.000 m2 bzw. 30.000 m2 Freiland in Bauland umzuwidmen benötigt viele Untersuchungen, Begründungen, vermutlich auch
eine strategische Umweltprüfung usw. Das
geht nicht ganz schnell und man kann das
nicht einfach machen, da es gerade brisant
ist.
Der Streifen um die Anna-Dengl-Straße mit
den bekannten drei Grundbesitzern (Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG {IIG},
Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs
GesmbH und Dipl.-Ing. Franz Schönthaler)
ist seit langem zur Bebauung vorgesehen.
Im Bauausschuss wurde damals von keiner
Partei bestritten, dass das gemeinsam entwickelt werden sollte. Es ist ein Unding,
dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG), die Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH und Dipl.-Ing.
Franz Schönthaler auf ihrem Grund jeweils
ein eigenes Wohnbauprojekt entwickeln.
Es sollte inklusive einer möglichst bodensparenden Erschließung des gesamten
Streifens in einem gemeinsamen, städtebaulichen Wettbewerb gemacht werden.
Das ist an einem gewissen Misstrauen zwischen den zwei beteiligten privaten Partnern gescheitert, da der eine immer geglaubt hat, dass ihn der andere über den
Tisch ziehen möchte und umgekehrt.
Deshalb gab es mühsame Verhandlungen
zwischen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration und der
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
mit den Beteiligten. Es wurde die Lösung
gefunden, einen Optionsvertrag zu erstellen, mit dem wichtigen Ziel, dass es einen
GR-Sitzung 11.10.2012

gemeinsamen städtebaulichen Wettbewerb
für alle drei Grundstücke geben sollte oder
wird. Es sollte ein optimales Wohnbauprojekt in möglichst hoher, aber für das Siedlungsgebiet angemessener Dichte entstehen, das einen Anteil von gefördertem
Wohnbau im Ausmaß der jetzt in das Gesamtprojekt eingebrachten, der Stadt gehörenden Fläche der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG), beinhaltet.
Wenn dieses Projekt durch einen Wettbewerb entwickelt ist, können die Grundstücke
im Zuge der Realisierung, abgestimmt auf
das Wettbewerbssiegerprojekt, natürlich
auch arrondiert werden. Es ist nicht gesagt,
dass sich die optimale Lage für den geförderten Wohnbau auf dem Grundstück der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) und für frei finanzierte Wohnungen auf
dem Grundstück der Weinberg Bauträger &
Projektentwicklungs GesmbH, befindet. Es
kann auch sein, dass bei diesem Projekt
etwas ganz anderes als optimal erscheint.
Nachher wird man die Grundflächen neu
arrondieren.
Dieser Optionsvertrag zielt darauf ab, eine
Möglichkeit zu schaffen, dass die drei
Grundstückseigentümer gemeinsam in einen solchen Wettbewerb gehen und die
zwei privaten Eigentümer in Bezug auf die
Realisierung auch die Sicherheit haben, auf
gleicher Augenhöhe zu stehen, je nachdem
wie das Ergebnis des Wettbewerbes lautet.
Sie haben beide die Möglichkeit, diese Option zu ziehen. Das ist der Hintergrund dieser Vereinbarung.
Es war mühsam, bis diese Vereinbarung
entstanden ist. Es hätte auch sein können,
dass man noch 15 Monate oder länger gestritten hätte und nichts weiter gegangen
wäre und die seit langem angestrebte Konsumation der Baulandwidmung, die es seit
einigen Jahren an der Anna-Dengl-Straße
gibt, immer noch nicht passiert wäre. Ich
halte es für richtig und vertretbar, endlich
mit dieser Realisierung zu beginnen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
dazu einige Aufklärungen machen, da einige Dinge nicht mehr stimmen.
Ich habe aus der Genese berichtet. Der
Optionsvertrag, der den Unterlagen beiliegt,
ist nicht der, den wir beschließen, sondern
ich habe gesagt, dass ich damit nicht zufrieden war, da man anhand der Baumas-