Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.62
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bin nicht ganz der Meinung von GR Grünbacher. Es gibt Gott sei Dank Auffassungsunterschiede.
Deshalb melde ich für die ÖVP Stimmenthaltung an, da die Verträge im Stadtsenat
und für die nicht öffentliche Sitzung vorbereitet werden müssen. Es kommt auf einen
Monat nicht an.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Darf ich konkret nachfragen, ob man dafür ist, dass es
gemeinsam entwickelt und der Anteil vorgesehen wird, oder nicht? Das macht den wesentlichen Unterschied aus.)
Frau Bürgermeisterin, wenn wir heute
Stimmenthaltung anmelden, ist das unsere
Position dazu. Aus meiner Sicht wird der
Antrag jetzt ohnehin keine Mehrheit erhalten
und man kann sich über diese Fragen noch
einmal im Detail unterhalten. Es ist klar,
dass man die eine oder andere Option nur
dann eingehen kann, wenn man weiß, wie
die Rahmenbedingungen tatsächlich sind.
Es hängt natürlich auch von der finanziellen
Gebarung, den Prozenten und anderen
Dingen ganz kausal ab.
"Verhandlungsergebnis:
Nach diversen stadtinternen Abklärungen
und Abstimmungen zu diesem Kaufansuchen und der gewünschten Kaufoption - vor
allem mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, konnte
mit der Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH (in Vertretung auch für
Dip.-Ing. Schönthaler) eine Einigung zum
Abschluss eines Optionsvertrages mit folgendem Inhalt erzielt werden, wobei sich
sämtliche Grundstücksbezeichnungen auf
die KG Hötting beziehen:
1.
Sämtliche in der Folge angeführten
Flächenangaben sind Zirka-Angaben
und das genaue Flächenausmaß ist
jeweils aufgrund einer noch durchzuführenden Vermessung zu verifizieren.
Dementsprechend können sich auch
die jeweils dargestellten Anteile der
Parteien geringfügig ändern.
2.
Die Stadt Innsbruck als Optionsgeberin
räumt der Weinberg Bauträger &
Pojektentwicklungs GesmbH sowie
Dip.-Ing. Schönthaler das Recht ein,
durch einseitige Erklärung die innerhalb
der im Plan des Dipl.-Ing. Mayr vom
17.7.2012, dargestellten Baulandgrenze liegende Teilfläche des städtischen
Grundstückes mit einem Ausmaß von
zirka 5.400 m² käuflich zu erwerben.
3.
Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur Durchführung eines ArchitektInnenwettbewerbs unter Einbeziehung
der bereits in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke sowie der gegenständlichen Teilfläche unseres städtischen Grundstückes.
Es gibt ein Delta zwischen Deiner Aussage
und der von GR Grünbacher. Ich möchte
zuerst die Dinge auf dem Tisch und ausverhandelt haben. Dann kann es im Stadtsenat
und Gemeinderat beschlossen werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf noch
einmal verlesen. Ich weiß nicht, was ich neu
verhandeln sollte. Die Punkte liegen in zwölf
Punkten vor.
Hier ist der alte Optionsvertrag mit der
Baumassendichte (BMD) 1,9 bzw. 1,8 mit
dem Preis von € 550,-- pro m2 nicht das
Thema. Das kann man ja sagen, denn der
Preis wird nicht verhandelt. Der Kaufpreis
sollte damals um € 4,-- pro m2 pro 1 %
Baumassendichte-Erhöhung (BMD) erhöht
und andererseits um € 2,90 pro m2 pro
1 % Wohnbauförderungsanteil reduziert
werden.
Das war nicht gültig und für uns nicht zufriedenstellend.
Ich verlese aus dem Bericht der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, vom
1.10.2012:
GR-Sitzung 11.10.2012
Ausgehend von einer Gesamtnettobaulandfläche von zirka 17.190 m² entspricht die städtische Fläche mit zirka
5.400 m² einem Anteil von zirka
31,41 % Nettobaulandfläche und verpflichten sich die Optionsnehmer zur
Realisierung von sozial gefördertem
Wohnbau entsprechend diesem Anteil
von 31,41 % (abzüglich eines Abschlages von 2 % gemäß Punkt 7.) an der
Gesamtwohnnutzfläche gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie, sodass die
Fläche der Stadt Innsbruck insofern zu
100 % sozial gefördertem Wohnbau