Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.65
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gibt viele solche Objekte und in der Regel
sind die geförderten Wohnungen nicht an
den besten Plätzen und nicht ganz oben,
sondern an den Schattenseiten und ganz
unten. Das muss klar gesagt werden und ist
ein Faktum, worüber ich auch im Gemeinderat berichten möchte.
Frau Bürgermeisterin, Du hast den Kaufpreis von € 550,-- bereits genannt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn Ihr das
genau gelesen hättet, steht in der Genese,
dass wir diesen Vertrag nicht abschließen.
Ich habe ihn beigelegt, falls irgend jemand
sagt, dass es einen alten Optionsvertrag
gibt. Es würde dann heißen, dass ich diesen
nicht vorgelegt hätte. Zu viele Unterlagen
verwirren anscheinend gleich, wie zu wenige.)
Ich muss jetzt aus der Stadtsenatsunterlage
Seite zwei zitieren. Hier ist die Optionsvereinbarung mit € 550,-- pro m2 bzw. die Reduzierung für den Wohnbauförderungsanteil
genannt. Es geht dann, wenn 100 % im
Ausmaß der Stadt Innsbruck Wohnbauförderungsanteil gebaut wird, auf einen Preis
von € 260,-- pro m2 hinunter.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein.)
Im nächsten Satz heißt es: Betreffend die
Einzelheiten des vorgelegten Vertragsentwurfes darf auf vorliegenden Optionsvertrag
im Entwurf verwiesen werden.
Wenn solche Sachen in der Stadtsenatsunterlage stehen, kann man sich nur daran
orientieren. Das tut mir einfach Leid.
Zur gemeinsamen Entwicklung möchte ich
noch sagen, dass es sicher sinnvoll ist, solche Dinge gemeinsam zu entwickeln. Jedoch sagt niemand, dass eine gemeinsame
Entwicklung nicht auch mit einem gemeinnützigen Bauträger oder mit der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) passieren kann. Warum muss gemeinsame Entwicklung bedeuten, dass man einen Teil
des Grundstückes verkauft? Das verstehe
ich nicht und erinnere daran, dass ich das
im Frühjahr bei Dir genau deponiert und
gesagt habe, es mit einem unserer Partner
gemeinsam zu entwickeln und nicht, indem
wir das verkaufen. Diese Frage der gemeinsamen Entwicklung heißt noch nicht, mit
wem wir gemeinsam entwickeln.
GR-Sitzung 11.10.2012
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Stadtsenatsunterlage beginnt mit einer kurzen
Genese zum Projekt, dann die Rechtsverhältnisse und anschließend die Optionsvereinbarungen. Wenn es gewünscht wird,
bringe ich das, was vorher verhandelt wird,
nicht ein. Anschließend kommt die Erschließung und dann das Verhandlungsergebnis.
Ich zitiere noch einmal aus dem Bericht der
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
vom 1.10.2012:
"Verhandlungsergebnis:
Nach diversen stadtinternen Abklärungen
und Abstimmungen zu diesem Kaufansuchen und der gewünschten Kaufoption,
konnte mit der WEINBERG Bauträger &
Projektentwicklungs GesmbH eine Einigung
zum Abschluss eines Optionsvertrages mit
folgendem Inhalt erzielt werden, wobei sich
sämtliche Grundstücksbezeichnungen auf
das beziehen."
Ich habe auch die Genese und nicht nur das
Verhandlungsergebnis zu diesem Projekt
aus dem Grunde beigelegt, damit nicht jemand sagt, dass es eine Optionsvereinbarung gegeben hat und warum es die Frau
Bürgermeisterin verheimlicht, worüber ein
halbes Jahr vorher versucht wurde, sich zu
einigen.
Vielleicht hätte der Satz hineingehört, dass
diese Optionsvereinbarung von der Frau
Bürgermeisterin ablehnend befunden wurde
und sie die städtischen Ämter um weitere
Verhandlungen mit dem Ziel ersuchte, unseren 30 %-Anteil für unseren Baulandanteil
im Sinne eines gemeinsamen Projektes, da
dann nicht auf zwei Grundstücken getrennt
bebaut würde. Ich sage nicht, dass die 30 %
ein Verhandlungserfolg sind, sondern, dass
es eine faire Rechnung ist. Ich habe eine
Baustelle und eine Erschließung und kann
von der Tiefgarage in einem Zuge bauen.
Deshalb halte ich das für sinnvoller.
Ich hoffe, dass ich das mit der Option aufgeklärt habe. Auf Seite zwei ist das genau
so angeführt. Auf der ersten Seite steht das
Rechtsgeschäft und anschließend die Optionsvereinbarung. Dort ist die Baumassendichte (BMD) von 1,8 enthalten. Dann steht
die Erschließung und dann das Verhandlungsergebnis. Ansonsten würde die Option
zum Schluss stehen.