Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.74
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Herstellen der Fensternischen und der
Tirolerlaibungen, Schlämmen der Fassade mit einem Kalk-Sandgemisch und
zweimalige Tünchung mit Sumpfkalkfarbe
Restaurieren des aufgemalten Blindfensters; Neumalen der Eckquadrierung, der Faschen unter Dachabschluss sowie der Fensterfaschen
Restaurieren von fünf Fenstern und
von zwei Holzfenstern; Erneuern eines
Fensterstockes und sanieren der Flügel
Fenster und der Veranda, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe
von € 7.280,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Summe
der geförderten Positionen beträgt
€ 47.655,06. Die Mehrkostenermittlung
ergab einen Betrag von € 14.562,94.
19.3
Gerüst für Restaurierungsarbeiten
Die Summe der geförderten Positionen
beträgt € 80.074,14 inklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrkostenermittlung ergab
einen Betrag von € 39.509,21 inklusive
Mehrwertsteuer.
Die Förderung durch Gewährung eines
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses
in der Höhe von € 39.500,-- inklusive Mehrwertsteuer wird, nachdem die Voraussetzungen gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gegeben sind, seitens der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, befürwortet.
Mit Gutachten des Vertreters der Gemeinde
im Sachverständigenbeirat vom 8.8.2012
wurde festgestellt, dass die durchgeführten
Maßnahmen im Sinne des Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
förderungswürdig sind und die ermittelten
Mehrkosten tatsächlich gerechtfertigt sind."
19.2
IV 7975/2012
WEG Kaiserjägerstraße 40, vertreten durch die Immobilienverwaltung GesmbH Regina Stanger,
Sanierungsarbeiten, Kaiserjägerstraße Nr. 40
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.9.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) Kaiserjägerstraße Nr. 40, vertreten durch die Regina
Stanger Immobilien GesmbH, für Sanierungsarbeiten, einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 27.820,-Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Summe
der geförderten Positionen beträgt
€ 135.599,18. Die Mehrkostenermittlung
ergab einen Betrag von € 37.759,05.
IV 7743/2012
MEG Conradstraße Nr. 7,
Androschin, LechleitnerAndroschin, Restaurierung Fenster und Veranda, Conradstraße
Nr. 7
Beschluss (einstimmig):
20.
V-KU 7431/2012
Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen für die Jahre 2013 bis 2015
Antrag des Stadtsenates vom 26.9.2012:
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 12.9.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Objektes Conradstraße Nr. 7, MEG
Conradstraße Nr. 7, Androschin, Lechleitner-Androschin, für die Restaurierung der
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
mit nachstehenden Kulturinstitutionen eine
mittelfristige Förderungsvereinbarung auf
drei Jahre (2013 bis 2015) laut bisherigem
Vertrag abzuschließen (2013 100 % der
GR-Sitzung 11.10.2012