Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.83
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gutes, offenes Betriebsansiedelungskonzept
sprechen. Auf der anderen Seite sollte in
der gleichen Wertigkeit auch über strategisch wichtigen, sozialen Wohnbau gesprochen werden. Wir sollten uns nicht auf die
Detailschwierigkeiten in der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, konzentrieren.
GR Heis: Ich möchte mich GRin Reisecker
anschließen, da ich nicht auf Wiederholungen stehe. Mir ist der Beschluss vom April,
der von GR Hitzl vorgelesen wurde, natürlich neu. Ich finde, dass man das überdenken sollte, da bei den 14 Empfehlungen
einige dabei waren, die wir als politische
Mandatarinnen bzw. Mandatare nicht so
umsetzen können oder wollen, da das einfach zu tief in die Struktur der Verwaltung
eingreift und damit der Spielraum genommen wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin über
diesen Bericht sehr froh und möchte daraus
zitieren. In der Langfassung des Berichtes
habe ich gelesen, wann dieser städtische
Mitarbeiter nicht mehr im städtischen Dienst
war. Wenn ich auf die Genese verweisen
darf, ist das einer jener Punkte, der Anfang
bzw. Sommer 2009 dazu geführt hat, dass
die damalige Bürgermeisterin diese Angelegenheiten und diese Abteilung wieder zur
Stadt zurückgeführt hat. Damals waren sie
bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) angesiedelt und wir wissen wer
damals im Aufsichtsrat und wer Geschäftsführer war.
Gelinde gesagt würde ich sagen, dass der
Mitarbeiter, der sich damals um diese Dinge
gekümmert hat, nicht ganz unter Kontrolle
war, als er auf diesem Grundstück anwesend war, für welches er zuständig war und
Tatsachen und Tätigkeiten gesetzt hat, die
dazu geführt haben, dass er nicht mehr im
städtischen Dienst ist. Wenn man weiß, wie
großzügig manchmal im städtischen Dienst
aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen umgegangen werden muss, kann
man sich vorstellen, welche grundlegenden
Schwierigkeiten dazu geführt haben, dass
es durch Tatsachen, die bei diesen Grundstücken durchaus konkret zurechenbar waren, zu einer Neuerung gekommen ist. Das
war eine wesentliche Grundlage dafür, dass
die Zurückführung zum Stadtmagistrat entschieden wurde. Am 22.10.2009 wurde dieser Entschluss gefasst.
GR-Sitzung 11.10.2012
Mit 18.4.2011 habe ich aufgrund der Vielseitigkeit und Bedeutung des Aufgabenbereiches der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, im Rahmen des Stadtmagistrates unter Einbindung der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, VertreterInnen
der Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten und Mag.-Abt. IV, Allgemeine
Finanzverwaltung und Beteiligung sowie der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) eine Projektgruppe installiert, damit die
Verwaltung der Grundstücke, bei welchen
es vor allem von Gewerbe- und Handelsbetrieben Anfragen gibt, nicht parallel läuft,
sondern zusammengeführt wird. Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von
Dr. Crepaz und arbeitet wirklich einige Dinge auf. Alles gleichzeitig kann nicht gemacht werden, da hier wirklich aus der Zeit,
in welcher Ing. Dr. LL.M., MBA Danler im
Rahmen der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) tätig ist, noch einige
Dinge nachzuholen sind.
Die angesprochenen Grundstücke werden
Thema in der Arbeitsgruppe sein, die von
Ing. Dr. LL.M., MBA Danler geleitet wird.
Über die Lukrierung von Grundstücken und
die Realisierung der heute bereits angesprochenen Anzahl von Wohnungen wird
man sprechen müssen. Das ist überhaupt
keine Frage. Mir wäre wichtig, dass das
aufgedeckt wird und bedanke mich sehr
herzlich bei der Kontrollabteilung für die
genaue Recherche. Es ist schauderhaft was
hier passiert ist und es gibt überhaupt nichts
zu beschönigen.
Auf Seite 10 des Berichtes der Kontrollabteilung steht, dass bei dieser Verhandlung
der damals zuständige, schon freigestellte
Mitarbeiter der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, anwesend war und von
der Fortsetzung des Betriebes trotz des
vertragslosen Zustandes Kenntnis haben
musste. Aufgrund dessen sind ganz massive Dinge zu hinterfragen, die im Zusammenhang mit unserer anwaltlichen Vertretung und dem Betriebsrat zu lösen sind.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.