Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.85

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36.

III 9419/2012

38.

III 9423/2012

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B17, Wilten, Bereich südlich der Mentlgasse, zwischen
Karmelitergasse und Südbahnstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F3, Rossau, Bereich Stadlweg Nr. 36 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,

Beschluss (einstimmig):

die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F3, Rossau, Bereich Stadlweg Nr. 36 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23),
gemäß § 36 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu beschließen.

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B17, Wilten, Bereich südlich
der Mentlgasse, zwischen Karmelitergasse
und Südbahnstraße, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
37.

III 9422/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. VI - F1, Vill, Bereich
zwischen Handlhof, Unterberg
und Sill (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. IG - F3
und Nr. IG - F4 sowie als teilweise
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Hier geht es um eine Umwidmung für eine
Fliesenhandlung, welche so derzeit nicht
möglich wäre.

Beschluss (einstimmig):

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier gibt es
auch eine intensive Vorgeschichte. Man hat
eine Möglichkeit gefunden, die Baumaßnahmen nicht zu behindern.

Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. VI - L1, Vill, Bereich
zwischen Handlhof, Unterberg und Sill (als
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. IG - F3 und Nr. IG - F4 sowie als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf) gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Hier geht es um den Ausbau des Handlhofes und um eine Neuerrichtung der Jagdhütte im Zuge des Aushubs für den Brenner
Basistunnel (BBT).

GR-Sitzung 11.10.2012

Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.10.2012 wird angenommen.