Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.87

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- 582 -

Rumer Straße, Moserfeld/Exerzierweg Süd
sowie landwirtschaftliche Teilwidmungen
am Exerzierweg (als teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. AL - F1, Nr. AL - F6, Nr. AL - F8, Nr. AL
- F30, Nr. AL - F36), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Es geht hier um die Aussiedelung eines
Hofes. Die Einsprüche gab es aus Angst,
dass die Stadt Innsbruck Gewerbebetriebe
ansiedeln würde. Das trifft hier nicht zu.
41.

III 2675/2012
Flächenwidmungsplan Nr. DH F4, Dreiheiligen, Bereich zwischen
Sillufer, Museumstraße, ÖBBBahntrasse und Zeughausgasse
(als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. DH - F1, Nr. DH - F2, Nr. DH
- F3, Nr. 80/cb, Nr. 80/hn, Nr. 16/e
und Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen sind hinsichtlich der wesentlichen
Vertragspunkte klar, allerdings ist die Ausformulierung im Vertrag noch nicht gänzlich
abgeschlossen. Dennoch ist eine Beschlussfassung des gegenständlichen Flächenwidmungsplanes möglich, da der Abschluss der genannten Vereinbarungen
auch im Zusammenhang mit der noch zu
erfolgenden Beschlussfassung des Bebauungsplanes erfolgen kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GRin Duftner; 1 Stimme) und Stimmenthaltung (GRin Dr.in Krammer-Stark; 1 Stimme),
den Flächenwidmungsplan Nr. DH - F4,
Dreiheiligen, Bereich zwischen Sillufer, Museumsstraße, Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB-Bahntrasse und Zeughausgasse (als gänzliche oder teilweise
GR-Sitzung 11.10.2012

Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. DH - F1, Nr. DH - F2, Nr. DH - F3,
Nr. 80/hn, Nr. 16/e und Nr. 753) gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011 zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte im Namen der Innsbrucker Grünen mit Ausnahme
von StR Mag. Fritz Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
GRÜNE, 7 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.10.2012 wird angenommen.
42.

III 5295/2012
Flächenwidmungsplan Nr. AM F40, Amras, Bereich Amraser-SeeStraße Nr. 10 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM F1), gemäß § 36 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei gleichlautende Stellungnahmen (mit zehn bzw. zwei Unterschriften)
eingegangen, die dem Akt im Original beiliegen.
Die Einspruchswerber sprechen sich gegen
jegliche Zunahme von Lärm aus.
Gegenüber der derzeit rechtskräftigen
Widmung Mischgebiet ergibt sich durch die
vorgesehene Sonderflächenwidmung keine
Verschlechterung. Vielmehr ist entsprechend dem Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011 für Tankstellen eine spezifische Widmungsausweisung erforderlich.
Zudem liegt für die Erneuerung der bestehenden Tankstelle ein positives, schlüssig
und nachvollziehbares lärmtechnisches
Gutachten vor.
Die geforderte, einseitige Verpflichtungserklärung liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: