Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.150

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€ 472.707,33 für Sockelbeträge, 86.801,32

für Projektförderungen
und einen Betrag von € 8.325,00 für die Förderung im Rahmen des
„IKB-Strom-Award“ im Jahr 2008.
Sockelbeträge

Nach Maßgabe der finanziellen Mittel ist vom Verein eine Sockelförderung zuletzt im Jahr 2009 (für das Schuljahr 2009/2010) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 26.080,00 ( € 4,00 pro Schüler) zur Ausza hlung gelangt. Dem Protokoll der Generalversammlung vom 14.12.2010
war zu entnehmen, dass seitens des Vereines beabsichtigt war, eine
Sockelförderung auch für das Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung zu
stellen. Vom damaligen Obmann wurde jedoch angeregt, mit der Ausschüttung zuzuwarten, bis das Sponsorgeld der IKB AG für das Jahr
2011 bereitgestellt war. Wie bereits angemerkt, wurden vom Verein im
Jahr 2011 keine Sponsorgelder der IKB AG vereinnahmt, weshalb eine
Auszahlung der Sockelförderung unterblieben ist.
Für das Jahr 2012 wurde von der amtierenden Obfrau des Vereines in
der Generalversammlung vom 22.02.2012 beantragt, im aktuellen
Schuljahr einen Sockelbetrag in Höhe von € 5,00 pro Schüler auszubezahlen, sobald die Sponsormittel der IKB AG für das Jahr 2012 verfügbar sind. Eine Beschlussfassung zu diesem Antrag scheiterte jedoch
daran, dass der zum damaligen Zeitpunkt ressortzuständige Vizebürgermeister als einziges stimmberechtigtes ordentliches Mitglied in der
Generalversammlung nicht mehr anwesend war.
Nachdem vom Verein für das Jahr 2012 eine Ausschüttung von Sockelbeträgen beabsichtigt war, schloss sich die Kontrollabteilung den
Empfehlungen des Rechnungsprüfers (zuletzt in seinem Bericht vom
13.12.2010) nach einer stichprobenweisen Überprüfung der Verwendung der den Schulen überwiesenen Sockelbeträge an.
Der Vollständigkeit halber wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Erbringung eines Verwendungsnachweises bezüglich der Sockelförderung in den ursprünglich mit den
einzelnen Schulen abgeschlossenen (Sponsor-)Verträgen nicht enthalten war. Eine Nachweisverpflichtung seitens der Schulen gegenüber
dem Verein ergab sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung (lediglich) aus dem allgemeinen Förderverständnis der Beteiligten bzw.
einem grundsätzlichen Einverständnis zwischen dem Verein als Fördergeber und den Schulen als Geförderten.

Projektförderungen

In den vergangenen beiden Jahren 2010 (17 Projekte mit insgesamt
€ 7.070,00) und 2011 (11 Projekte mit insgesamt 3.550,00)

wurden
die einbezogenen Schulen vom Verein ausschließlich durch Projektförderungen unterstützt.
Die Entscheidung darüber, ob das eingereichte Projekt als durch den
Verein förderungswürdig einzustufen ist, obliegt gemäß den Bestimmungen der Vereinsstatuten einem Gremium bestehend aus fünf Personen. Dieses Gremium wird gebildet von der Vereinsobfrau, der Vorständin des städtischen Amtes für Schulangelegenheiten, dem für
Schulen und Schülerhorte zuständigen Mitglied des Stadtsenates der
Landeshauptstadt Innsbruck, dem Organ der Bundesschulaufsicht für
öffentliche Pflichtschulen im Bezirk Innsbruck-Stadt sowie dem städtischen Organ für die Aufsicht in den städtischen Schülerhorten. Die
Prüfung der Kontrollabteilung ergab, dass für alle in den Jahren 2008

Zl. KA-04472/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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